Im nassen Rodt II

Aufstellung des Bebauungsplans

Nr. 5.19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan -
"Im nassen Rodt II"

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 29.03.2023 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.19 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Im nassen Rodt II“ im Ortsteil Schönstadt beschlossen.

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Siedlungsbereichs von Schönstadt und grenzt im Westen an die bestehende Bebauung an der Straße „Weißer Weg“ und im Süden an die bestehende Bebauung an der Straße „Wiesengrund“ an.

Der Geltungsbereich liegt am nordöstlichen Rand der Ortslage Schönstadt und umfasst die Flurstücke 24 und 71 (Teilfl.) (Straßenparzelle „Weißer Weg“) der Flur 13 der Gemarkung Schönstadt sowie das Flurstück 71 (Teilfl.) (Wegeparzelle) der Flur 12 der Gemarkung Schönstadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Plan der Anlage zu entnehmen, der Plan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die Errichtung von Wohnraum für den Eigenbedarf sowie zur Deckung der großen Nachfrage nach Wohnraum im Ortsteil Schönstadt.

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird mit Begründung im Zeitraum von

Mo., 18.12.2023 bis einschließlich Mo., 29.01.2024

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

einzusehen.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06421/9850-18 oder -30, das Rathaus aufzusuchen, um Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.  

Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Abteilung IV - Bau, Liegenschaften, Umwelt -, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe oder als E-Mail an die Adresse: gemeinde@coelbe.de und Cc an: frank.geisler@planungsbuero-geisler.de vorgebracht werden.

Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes geht aus der nachstehenden Übersichtskarte hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

(Räumlicher Geltungsbereich über Darstellung des Liegenschaftskatasters)
(Räumlicher Geltungsbereich über Darstellung des Liegenschaftskatasters)

Gemeinde Cölbe, 29.11.2023

gez.
Dr. Jens Ried
Bürgermeister

Abb: Räumliche Lage sowie Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5.20 „Auf der Trift“, Gemarkung Schönstadt (ohne Maßstab, genordet)