Finanzen

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Die Abteilung III – Finanzen ist zuständig für die Aufstellung und Abwicklung des gemeindlichen Haushalts, alle allgemeinen Angelegenheiten der Finanzwirtschaft, des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie für die Erstellung der Bilanzen und die Betreuung der Anlagenbuchhaltung.

Weiterhin werden hier sämtliche Angelegenheiten des Finanzausgleiches einschließlich der Investitionshilfen durch Bund und Land bearbeitet. Ihr obliegt weiterhin die Bearbeitung der Umsatz- und Körperschaftssteuer, die Verwaltung des gemeindlichen Vermögens und der Schulden sowie die Geschäftsführung des Haupt- und Finanzausschusses.

Außerdem ist in der Abteilung III – Finanzen die Verwaltung der gemeindlichen Beteiligungen sowie das Controlling angesiedelt.

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