Auszug aus dem Gewerberegister

Auskunft aus dem Gewerbe(zentral)register

Im Gewerberegister sind gem. §14 GewO Gewerbeordnung alle Gewerbetreibenden verzeichnet, die in unserer Kommune ansässig sind. Bei der Auskunft aus dem Gewerberegister wird zwischen einer einfachen oder einer erweiterten Auskunft unterschieden und die antragstellende Person erhält einen Auszug aus dem Gewerberegister.

Das Gewerbezentralregister ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Im Gewerbezentralregister sind alle Verstöße vermerkt, die mit der gewerblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen

Sie sind Privatperson und benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister z.B. für eine Gewerbeanmeldung?

Voraussetzungen sind: Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und in Cölbe gemeldet sein.

Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden. Antragsteller/innen bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.

Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:

  1. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.
  2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an die von Ihnen angegebene Behörde gesandt. Hierzu benötigen wir die Angabe des Verwendungszwecks und die Anschrift der Behörde.

Gebühren: Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 € und ist bei Beantragung zu entrichten.

Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen

Sie sind gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG, rechtsfähiger Verein etc.) und benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person?

Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:

  1. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.
  2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an die von Ihnen angegebene Behörde gesandt. Hierzu benötigen wir die Angabe des Verwendungszwecks und die Anschrift der Behörde.

Gebühren: Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 € und ist bei Beantragung zu entrichten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.