Heckenschnitt

Baum, Strauch- und Heckenschnitt

Die Gemeinde Cölbe biete die Möglichkeit an, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt ordnungsgemäß zu entsorgen. Das betreffende Schnittgut kann jeden

1. und 3. Sonnabend eines Monats
-zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr-

auf dem Betriebsgelände der Firma Lenz,
Feldgemarkung Cölbe, "Hippersberg" angeliefert werden.

Die Entsorgung des Schnittgutes ist kostenpflichtig.
Die Entgelte betragen
-je Pkw-/Kombi-Kofferraum: 2,00 €
-für größere Mengen: 5,00 €/m³
und werden bei Anlieferung in bar durch den Betreiber erhoben.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Der Gemeindevorstand


Datenschutzerklärung für Online Vorgänge und Anträge (OLAV)

Heckenrückschnitt

Das Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG , in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze (Hecken)".

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

  • Grünschnitt wie frisch gemähter Rasen kann Fäulnis und Gärung im Unterholz bewirken – bis hin zur Selbstentzündung.
  • Baumschnitt und andere Zweige können genau wie der Rückschnitt von Sträuchern Krankheitserreger enthalten.
  • Waldfremde Abfälle wie Zwiebeln könnten Tiere vertreiben oder der umliegenden Flora schaden.
  • Schimmel auf Gartenabfällen gefährdet den natürlichen Nährstoffkreislauf im Wald.

Die Folge: Das wilde Abladen der Gartenabfälle in die Natur ist verboten. Wer Grünschnitt/Gartenabfälle im Wald entsorgt kann mit einer Strafe bis zu 20.000 Euro belegt werden. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Abfallrecht und verstößt zusätzlich gegen waldrechtliche Vorschriften.