Cölbe als Arbeitsgeberin

Warum Sie uns als Arbeitgeberin wählen sollten?

Der öffentliche Dienst in einer kommunalen Verwaltung besteht nicht, wie es noch in vielen Köpfen gespeichert ist, aus unendlichem Papierkram, literweise Kaffeekonsum und unverständlichem Beamtendeutsch.

Eine gute Work-Life-Balance ist uns als Ihre (zukünftige) Arbeitgeberin sehr wichtig und wir arbeiten kontinuierlich an der Optimierung. Regelmäßige betriebliche Unterweisungen im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz sind genauso Bestandteil wie die zeitliche Flexibilität, welche wir Ihnen in Form von Gleitzeit / Gleittagen oder auch mit Homeoffice bieten können und wollen.

Wenn wir Ihr Interesse an uns als Ihrer zukünftigen Arbeitgeberin noch nicht wecken konnten, dann listen wir Ihnen gerne nachfolgend noch einmal wichtige Benefits, die Ihnen als zukünftiger Arbeitnehmer (m/w/d) angeboten werden, nochmal auf:

  • Wenn die Zeiten ungemütlich werden, bieten wir Ihnen einen zukunfts- und krisensicheren Arbeitsplatz mit Tätigkeiten, die einen Mehrwert für unsere Gesellschaft darstellen
  • Ihr Geschlecht ist uns im wahrsten Sinne des Wortes egal, eine Gender-Pay-Gap gibt es bei uns nicht
  • Die Vergütung Ihrer Arbeitszeit erfolgt nach Tätigkeit und Qualifikation - wir haben feste Besoldungs- bzw. Entgelttabellen
  • Ihr Gehalt steigt kontinuierlich durch Entwicklungsstufen, Beförderungen und regelmäßig ausgehandelte Tarifverträge
  • Sie möchten auf dem Weg zur Arbeitsstätte der Umwelt zuliebe den ÖPNV nutzen? Kein Problem - die Gemeinde Cölbe stellt ihren Arbeitnehmern (m/w/d) ein kostenfreies Job-Ticket zur Verfügung
  • Ihr Jahresurlaub beträgt, je nach Anstellungsverhältnis, 30 Tage pro Kalenderjahr (6 Wochen). Die Möglichkeit von Sonder- und Bildungsurlaub ist hier noch nicht inbegriffen
  • Stichwort Weihnachtsgeld ⇒ das gibt es bei uns einmal im Jahr und nennt sich Jahressonderzahlung, welche nach den geltenden tariflichen Bestimmungen berechnet und ausgezahlt wird
  • Wir bieten eine zusätzliche Altersvorsorge mit Arbeitsgeberanteil und die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte
  • Wir bieten Ihnen Teilzeit und Homeoffice, eine Rahmenarbeitszeit zwischen 6 und 21 Uhr sowie Stundenausgleich durch Gleittage
  • Eine 5 Tage Woche (Montag-Freitag) ist die Regel und keine Ausnahme
  • Wochenend- und Feiertagsarbeit ist und bleibt bei uns eine Ausnahme, welche z.B. an einem Wahlsonntag anfallen kann
  • Als ArbeitnehmerIn können Sie, abhängig vom jeweiligen Tätigkeitsbereich, Ihre wöchentliche Arbeitszeit flexibel gestalten; Gleitzeiten finden Sie sowohl am frühen Morgen als auch in den späten Nachmittags und frühen Abendstunden
  • Die maximale Arbeitszeit pro Woche liegt für eine Vollzeitkraft bei 39 Stunden
  • Profitieren Sie bei uns von vielfältigen Fortbildungs- und Personalentwicklungsmöglichkeiten
  • Gute Leistungen werden bei uns besonders belohnt, sei es die Leistung eines einzelnen Beschäftigten oder des ganzen Teams
  • Die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder in unseren kommunalen Kindertageseinrichtungen ist gewährleistet
  • Wenn Sie ein ehrenamtliches Mandat bekleiden, z.B. in einem Gremium einer anderen Kommune oder auch in der Freiwilligen Feuerwehr, werden Sie für diese Zeiträume freigestellt

I - Zentrale Dienste

Die Abteilung I befasst sich mit der grundlegenden Organisationsstruktur der gesamten Gemeindeverwaltung. Schwerpunkte dieser Abteilung liegen im Bereich

  • des Human Ressource Managements
  • der kommunalen Gremienarbeit
  • der Gemeindeentwicklung
  • (kommunaler) Wahlen
  • der Fortführung, Entwicklung und  Verwaltung des Ortsrechts
  • sowie der allgemeinen Beschaffung

Der Abteilung I ist die Abteilung V - Kommunale Kindergärten unterstellt, welche als eigenständige Abteilung ebenfalls selbstbestimmt eine der wichtigsten Aufgaben einer Gemeinde übernimmt
die Betreuung und Förderung unser aller Zukunft.

II - Hauptamt

In der Abteilung II ist die Öffentliche Sicherheit und Ordnung "zu Hause". Hier dreht sich alles um viele verschiedene Bereiche des täglichen Lebens.

Folgende Arbeitsbereich werden hierunter zusammengefasst:

  • das Gemeindebüro
  • das Ordnungsamt
  • das Gewerbeamt
  • das Standesamt
  • das Schiedsamt
  • das Ortsgericht

Der Abteilung II ist zudem die Abteilung VI - Freiwillige Feuerwehren unterstellt, auch dieser Bereich, welcher zu den Hauptaufgaben einer kommunalen Verwaltung gehört, arbeitet mit dem Bereich des Ordnungsamtes und Brandschutzes eng zusammen.

Die Bereiche der

  • Sozialen Dienste
  • Wirtschaftsförderung
  • Digitalisierung / IT und
  • Öffentlichkeitsarbeit

gehören ebenfalls in das Aufgabenfeld des Hauptamtes und nehmen einen beachtlichen Anteil der Abteilung ein.

III - Finanzen

In einigen Kommunen auch Kämmerei genannt übernimmt unsere Abteilung III - Finanzen eine der wichtigsten Aufgaben einer jeden Kommune wahr, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder. Hier kommen folgende Sachgebiete zusammen:

  • Aufstellung des Haushaltsplans
  • die Erstellung des Jahresabschlusses
  • die Kosten- und Leistungsrechnung
  • Zins- und Anlagenmanagement
  • die Aufgaben des Steueramtes (Einziehung von Steuern, Gebühren und Beiträgen)
  • die Aufgaben der Gemeindekasse (Allgemeiner Zahlungsverkehr, Forderungsmanagement, Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen)
  • uvm.

Dieser Bereich der öffentlichen Verwaltung sorgt dafür, dass die kommunale Haushaltskasse in der Balance bleibt und steuert (Controlling) sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der Gemeinde Cölbe.

IV - Bau, Liegenschaften, Umwelt

Eine ebenfalls breit aufgestellte Abteilung mit vielfältigen Aufgaben, welche nicht unerhebliche Auswirkungen auch auf den einzelnen Bürger im Alltag haben kann bzw. hat. Folgende Bereiche werden hier, um nur einige zu nennen, von den Beschäftigten bearbeitet:

  • planerische Aufgaben
  • Abwicklung gemeindeeigener Bauprojekte
  • Bauordnungsaufgaben verfolgen und prüfen
  • Aufgaben des Hoch- und Tiefbau, Wasserversorgung und -entsorgung
  • Betreuung öffentlicher Anlagen und Gebäude
  • Straßenverkehrsordnung, Straßenverwaltung und Organisation des Verkehrs
  • Aufgabenwahrnehmung im Bereich Umweltschutz innerhalb der gemeindlichen Gemarkung
  • Aufgaben des Friedhofsamt
  • Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

uvm.

V - Kommunale Kindergärten

Wer erinnert sich nicht gern an die Zeit im Kindergarten. Die Welt war bunter, fröhlicher und alles Neue konnte mit frischen Kinderaugen erfasst, verarbeitet und bewundert werden. Unsere kommunalen Kindergärten legen, wie es die Abteilungsbezeichnung schon sagt, ihren Schwerpunkt auf die zeitgemäße, flexible, verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung für alle Kinder.

Zu unseren Kindertagesstätten

VI - Freiwillige Feuerwehr

Nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) ist die Sicherstellung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe in erster Linie Aufgabe der hessischen Kommunen. Jede Kommune muss also eine Feuerwehr aufstellen. Die Gemeinde muss die Freiwillige oder Berufsfeuerwehr den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig und daher auch angemessen ausstatten.

In Hessen gibt es nur sechs Berufsfeuerwehren (Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach und Gießen) mit rund 1.900 Feuerwehrbeamten. Auch in diesen sechs Städten gibt es zusätzlich Freiwillige Feuerwehren.

Die Gemeinde Cölbe betreibt eine Freiwillige Feuerwehr mit rd. 120 Ehrenamtlichen.

Insgesamt gibt es in Cölbe 4 Ortsteilfeuerwehren, von denen nur eine zusätzliche hauptamtliche Einsatzkräfte hat. Ansonsten stellt die Freiwillige Feuerwehr den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe alleine mit ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sicher.