Hessische Schulferien 2023
Ihre Ansprechpartnerin im Gemeindebüro der Gemeinde Cölbe
- SOMMERFERIEN
24.07.2023 - 01.09.2023
- HERBSTFERIEN
23.10.2023 - 28.10.2023
- WEIHNACHTSFERIEN
27.12.2023 - 13.01.2024
- OSTERFERIEN
03.04.2023 - 22.04.2023
Je nach Reiseplanung werden Reiseunterlagen schon Wochen vor Antritt der Reise oder erst kurz vorher zusammengestellt. Spätestens am Check-In im Flughafen oder an der Grenze ist es definitiv zu spät, um zu bemerken, dass der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar ist.
Bitte prüfen Sie außerdem, ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen. Informationen hierzu erhalten Sie im Gemeindebüro der Gemeinde Cölbe (06421/9850-0) oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden!
Bitte planen Sie daher mindestens 4 Wochen von der Beantragung bis zur Ausgabe ein.
Benötigte Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Passfoto (max. 12 Monate alt!)
- Bisheriger Ausweis, sofern vorhanden
Bei Erstbeantragung in der Gemeinde Cölbe müssen eventuell weitere Unterlagen, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, vorgelegt werden.
Für ganz eilige Fälle gibt es auch den vorläufigen Personalausweis oder den Express-Reisepass (Lieferzeit 72 Stunden), für die Sie dieselben Unterlagen wie oben genannt benötigen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob Sie den vorläufigen Personalausweis für Ihre Zwecke verwenden können.
Ausweisdokumente für Kinder:
Für Kinder unter 12 Jahren kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Für die Antragstellung ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, die Sie auf der Cölber Homepage herunterladen oder im Gemeindebüro abholen können. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben. Für Kinder kann ebenfalls ein Reisepass beantragen, der zum Beispiel für die Einreise in die USA benötigt wird.
Bei einem abgelaufenen Ausweisdokument kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Dokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Weitere Informationen finden Sie hier.