Kot und Kadaver

Kot

Für die Aufnahme von Abfällen, die anlässlich der Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anfallen, hat die Gemeinde Cölbe Gefäße (Papierkörbe) aufgestellt. Die Besitzer dieser Abfälle sind verpflichtet, diese Gefäße zu benutzen.

Dies gilt insbesondere für Hundekot, Pferdeäpfel, Speiseabfälle, Papiertaschentücher, Zigarettenkippen, usw. Hundekot und Pferdeäpfel sind nur mit Umhüllung in die Behälter zu geben. Spezielle Aufnahmegeräte (z.B.: Beutel, Tüten) für diese Abfälle sind in ausreichender Stückzahl mitzuführen.

Hundekot gehört aus hygienischen Gründen weder in die Biotonne noch auf den Kompost, ist somit als Abfall zu werten und gehört folglich in die Restmülltonne.

Leider erreichen unsere Gemeindeverwaltung immer wieder Beschwerden über Hundekothaufen, die im gesamten Gemeindegebiet zu finden sind. Teils werden die Gehwege verschmutzt, teils sind Grünanlagen und private Grünflächen damit verunreinigt. Einige Hundehalter scheuen auch nicht davor zurück, ihre Hunde in landwirtschaftlich genutzten Flächen frei laufen zu lassen, um dort ihr „Geschäft“ zu verrichten. 

Wir weisen hiermit auf einige Aspekte hin:

Es dürfte jedem Hundebesitzer einleuchten, dass es äußerst unangenehm ist, wenn man in solche „Hinterlassenschaften“ tritt, sei es auf Gehwegen, Wiesen oder anderen Grünanlagen. Dass es aber schlichtweg auch verboten ist, seine Hunde auf fremde Grundstücke koten zu lassen, ist offensichtlich nicht jedem bekannt.

Gehwege, öffentliche Straßen, Wege und Plätze dürfen nicht durch Tiere verunreinigt werden.

Die nicht ordnungsgemäße Beseitigung von Hundekot stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert. Abfälle sind nach  § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG alle beweglichen Sachen, deren sich ihre Besitzerin oder ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Privatgrundstücke dürfen durch Fremde nicht verunreinigt werden. Hiergegen kann der Grundstückseigentümer privatrechtliche, auf das BGB gründende Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche stellen.

Die Gemeindeverwaltung Cölbe stellt allen Hundebesitzern kostenlos Hundekotbeutel an den bekannten, öffentlich zugänglichen, Hundekotbeutelspendern/Hundetoiletten zur Verfügung.

Kadaver(beseitigung)

Verendete Haustiere, Schlachtabfälle sowie von Tieren stammende gewerblich anfallende Lebensmittel unterliegen der gesetzlich festgelegten Beseitigungspflicht. Vom Grundsatz her sind sie in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu entsorgen.

Die Abholung von entsorgungspflichtigem Material ist dort anzumelden. Für Speisereste und Schlachtabfälle von Tieren, die für den menschlichen Verzehr als tauglich befunden wurden, gibt es alternative Entsorgungsmöglichkeiten.

Ebenfalls gibt es Ausnahmen für die Entsorgung von sogenannten Heimtieren. Hierzu zählen Hunde, Katzen und sonstige im Haus gehaltene Kleintiere wie auch Ziervögel. Die Veterinärbehörde kann im Einzelfall zulassen, dass diese begraben werden dürfen. Dies darf jedoch nur auf eigenem Grundstück erfolgen, sofern es nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt.

Der Tierkörper darf nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen vergraben werden und der Tierkörper muss mindestens 50 Zentimeter mit Erde bedeckt sein, so dass ein Ausgraben, zum Beispiel durch Wildtiere ganz sicher ausgeschlossen ist. Ein Vergraben im Wald ist verboten.

Es besteht auch die Möglichkeit, lieb gewordene Haustiere über Firmen, die über eine entsprechende Zulassung verfügen, in einem Krematorium einäschern zu lassen. Darüber hinaus verfügt auch die Stadt Marburg über einen zugelassenen Tierfriedhof. Wenn ein Tierhalter bei verstorbenen Haustieren diese Ausnahmemöglichkeiten nicht in Anspruch nehmen kann oder will, bleibt nur der Entsorgungsweg über die Tierkörperbeseitigung.

Tierkörperbeseitigungsfirma

SecAnim Südwest GmbH
Niederlassung Lampertheim-Hüttenfeld
Hüttenfeld-Außerhalb 5
DE-68623 Lampertheim
Tel.: +49 6256 8520
Fax: +49 6256 1688