Wahlen

Ohne Wahlen keine Demokratie

Wählen ist ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger. Das Recht zu wählen gehört zu den wichtigsten Rechten, die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland haben. Durch Wahlen können sie in der Politik mitbestimmen."

Aus "Einfach Politik: Bundestagswahlen"

Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf 

  • Bundes-, 
  • Landes- und auch auf der 
  • gemeindlichen Ebene 

durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. 

Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.

Die 

  • Landtagswahlen, 
  • die Volksbegehren und -entscheide, 
  • Volksabstimmungen sowie die 
  • Bundestags- und 
  • Europawahlen 

werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.

Die 

  • Allgemeinen Kommunalwahlen, 
  • die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, 
  • die Wahl der Ausländerbeiräte sowie 
  • die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide 

werden dagegen, wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung, in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.

In der Gemeinde Cölbe ist das Wahlamt als Teil der Abteilung I - Zentrale Dienste für die Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kreistagswahlen sowie Volksentscheiden zuständig.

Weiterhin ist das Wahlamt der Gemeinde Cölbe verantwortlich für die Organisation und die Durchführung der 

  • Ortsbeirats- und 
  • Gemeindevertreterwahl, 
  • kommunalen Bürgerentscheiden und 
  • der Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.

Mit Beginn der Briefwahl werden wir Ihnen wie gewohnt den Online-Link zur Anforderung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung stellen.