Straßen / Wege / Plätze

Winterdienst

Kälte, Schneefall und Eis gehören zu jedem richtigen Winter. Neben dem Spaß für Kinder und Wintersportler bringt der Schnee für Grundstückseigentümer und Verwaltung auch einige Aufgaben mit sich – so den Winterdienst und die Schneeräumpflicht.


Winterdienst in der Gemeinde

Der Winterdienst in Cölbe wird vom Zweckverband Kommunaler Bauhof von früh bis spät und nach Dringlichkeit durchgeführt. Steilstraßen oder Straßen, die vom öffentlichen Nahverkehr befahren werden, werden vorrangig geräumt und bestreut, ebenso wie alle innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen.

Hiervon betroffen sind:

  • Gemeindeverbindungsstraßen
  • Innerörtliche Hauptverkehrsstraßen
  • Straßen mit besonderen Verkehren (ÖPNV)

Unseren Fahrern des Räum- und Streudienstes wird sehr häufig ihre Arbeit dadurch erschwert, dass durch falsch oder unachtsam abgestellte Fahrzeuge ein Vorbeifahren mit dem Räumgerät nur durch komplizierte Rangiermanöver oder überhaupt nicht möglich ist.

Daher werden alle Pkw-Besitzer gebeten, ihre Fahrzeuge während der winterlichen Verhältnisse auf dem eigenen Grundstück oder aber in der Garage zu parken, damit der Winterdienst ungehindert durchgeführt werden kann. Auch für Müllentsorgungs- und Rettungsfahrzeuge müssen die Straßen immer befahrbar bleiben.


In der Gemeinde Cölbe wird der Räum- und Streudienst daher auf folgende verkehrswichtige Straßen beschränkt

OT Cölbe

Auf der Hebert, Am Steinbruch (von „Hebertstraße“ bis „Auf der Hebert“), Alte Dorfstraße, Zimmermannstraße, Industriestraße, Riedstraße, In der Hohl, Heidestraße, Heuberg, Am Bornrain, Kiesebachweg, Friedhofstraße, Lerchenweg, Weimarer Straße, Am Schubstein (von „Riedstraße“ bis Verkehrskreisel), Albert-Schweitzer Straße (nur Steilstück), Lutherstraße, Goethestraße, Hofackerstraße, Kirchweg (von „Alte Dorfstraße“ bis „Hofackerstraße“), Rotenberg, Unterm Bornrain, Ringstraße, Schulstraße, Bornwiesenweg (von „Zimmermannstraße“ bis „Ringstraße“).


OT Bürgeln

Marburger Landstraße (von L 3089 bis „Hinter den Höfen“), Zum Loh, Höhenweg, Baumgartenstraße.


OT Reddehausen

Untere Dorfstraße (bis Feuerwehr), Am Goldrain, Karlsstraße, Sandackerweg (bis Aussiedlerhof), Auf der Trift, Oberrospher Straße.


OT Schönstadt

Zum Flugplatz, Hebertsbach, Am Berg, Zum Junkernwald, Weißer Weg, Über den Gärten, Hauptstraße, Am Bürgerhaus, Alte Poststraße (bis OT Schwarzenborn).


OT Schwarzenborn

Alte Straße, Dorfstraße, Neuer Weg (bis B 3).

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften stehen dabei neben der Verkehrssicherungspflicht vor allem der Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit mit an oberster Stelle. Im ausgedehnten Gebiet der Gemeinde Cölbe mit seinen häufig sehr unterschiedlichen Witterungsbedingungen erfolgt die winterliche Verkehrssicherung nach dem Prinzip des "Differenzierten Winterdienstes". Neue Studienerkenntnisse zur Durchführung des Winterdienstes haben in den letzten Jahren zu einem Umdenken in der Umsetzung des kommunalen Winterdienstes geführt. Die Erfahrungen vieler Winterdienst-Verantwortlichen wurden dahingehend bestätigt, dass eine Streuung abstumpfender Stoffe auf allen Straßen wirtschaftlich und ökologisch wenig sinnvoll ist. Mit einem sogenannten „Differenzierten Winterdienst“ wird daher der Einsatz von Salz auf den Straßen empfohlen, auf denen aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses ein höherer Kraftschluss zwischen Fahrzeug und Fahrbahn erreicht werden muss.

Auf allen anderen Straßen ist das Streuen von Salz nicht erforderlich, hier wird kein Räum- und Streudienst durchgeführt. So sorgen wir dafür, dass der Verkehr auf den wichtigsten Straßen reibungslos und sicher funktioniert.

Gemeinsam schaffen wir es, auch bei widrigen Wetterbedingungen Fußgängern und Autofahrern ein möglichst sicheres Fortbewegen in unserer Gemeinde zu ermöglichen. Machen Sie mit!