Trauerfall

An wen muss ich mich im Trauerfall wenden?

Auf einen Blick - An wen muss ich mich wenden?

Viele Menschen scheuen es, sich mit dem Thema Tod auseinander zu setzen. Niemand rechnet damit, niemand spricht gern darüber. Tritt dann ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ein, wissen viele nicht, wie sie damit umgehen sollen.

In dieser Situation ist es oft nicht leicht, sich um all die Dinge zu kümmern, die nun anstehen. Doch trotz Trauer gibt es innerhalb kurzer Zeit viel zu erledigen. Entscheidungen müssen getroffen und Wünsche des Verstorbenen umgesetzt werden.

Erste Ansprechpartner sind Bestattungsinstitute, aber auch wir als Friedhofsverwaltung sind Ihnen gerne behilflich.

Zu den Aufgaben unserer Friedhofsverwaltung gehören:

  • Organisation und Abwicklung von Bestattungen
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Friedhofbetriebes
  • Bürgerinformationen zum Bestattungswesen
  • Gestaltung der Friedhöfe hinsichtlich der Veränderung der Bestattungskultur
  • Unterhaltung der Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft
  • Betreuung von Kranzniederlegungen am Volkstrauertag und Totensonntag
  • Unterhaltung, Pflege und Verkehrssicherung von Friedhöfen

Im Allgemeinen beauftragen die sorgepflichtigen Angehörigen ein Bestattungsunternehmen

mit der Organisation und Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt und weitere Behördengänge für Sie erledigen.

Sie können die Organisation auch selbst übernehmen:

  • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt
  • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
  • Für die Bestattung oder den Bestattungstermin an ein Bestattungsunternehmen oder die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Bestattung stattfinden soll
  • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen

Sorgepflichtige Angehörige sind:

  • Die Ehepartnerin/Der Ehepartner oder
    die Lebenspartnerin/der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, 
  • Kinder, 
  • Eltern, 
  • Großeltern, 
  • Enkel und 
  • Geschwister, 
  • Adoptiveltern und –kinder.