Ehrenämter stellen sich vor

Bock auf´s Amt?! -> Ehrenämter stellen sich vor

Das Schiedsamt

- Schlichten statt richten -

Was genau ist ein Schiedsamt und welche Aufgaben erfüllt es vor Ort?

Das Schiedsamt ist eine Schlichtungsstelle für Konflikte zwischenmenschlicher Art. Meist handelt es sich um Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen im privaten oder beruflichen Umfeld, welche häufig außergerichtlich geschlichtet werden können. Die Schiedspersonen nehmen eine neutrale Position ein und können durch die Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Somit tragen Schiedsämter einen wichtigen Beitrag dazu bei, Gerichtsverfahren zu minimieren und die oft hohen Gerichtskosten für beide Parteien zu vermeiden. Die wertvolle Zeit, welche ansonsten Gerichtsterminen zum Opfer fallen würde, kann somit eingespart und nach einer Schlichtung vielleicht für einen Kaffeeplausch mit beiden Parteien genutzt werden. In jedem Fall ist das Schiedsamt eine wichtige und wertvolle Institution, welche sich seit fast 200 Jahren bewährt hat.

Schiedspersonen (Schiedsfrauen/Schiedsmänner) werden von der Gemeindevertretung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der Wahl vom Direktor des Amtsgerichts Marburg bestätigt.

Das Schiedsamt besteht aus einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson.

Die Schiedsperson/en müssen mindestens 30 Jahre und dürfen maximal 75 Jahre alt sein. Vorstrafen dürfen nicht vorhanden und die Wohnung muss im Schiedsamtsbezirk (Gemeinde Cölbe) liegen, im Fall des Schiedsamts Cölbe:

  1. Bernsdorf
  2. Bürgeln
  3. Cölbe
  4. Reddehausen
  5. Schönstadt
  6. Schwarzenborn

Das Schiedsamt ist zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) und bei folgenden Strafdelikte. Für diese 7 Delikte ist eine Schiedsamtsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage obligatorisch vorgeschrieben.

  1. Beleidigung
  2. Körperverletzung
  3. Sachbeschädigung
  4. Hausfriedensbruch
  5. Bedrohung und
  6. Verletzung des Briefgeheimnisses
  7. Rauschtat (Tat gem. § 380 Abs. 1 Satz 1 StPO)

Nice to know | Gut zu wissen:

Jede neue Schiedsperson wird in speziellen Einführungs- und Vertiefungslehrgängen, die vom Schiedsamtsseminar des Bunds deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. durchgeführt werden, geschult. Zudem bieten die Landes- und Bezirksvereinigungen verschiedene Schulungen für Schiedspersonen an.

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt bekunden möchten, sich jedoch noch nicht ganz sicher sind, ob dieses Amt das richtige Ehrenamt für Sie ist, fühlen Sie sich dazu eingeladen unsere Schiedsfrau Barbara Amlung, Telefon: 06421/84329, unverbindlich anzusprechen. Sie ist Ihre ersten Ansprechpartnerin, wenn es um die Beispielhafte Erläuterung der Ihnen bevorstehenden Aufgaben in diesem Ehrenamt geht.

Selbstverständlich können Sie allgemeine Informationen auch direkt in unserer Gemeindeverwaltung erhalten. Unverbindliche Auskunft erhalten Sie bei:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Schiedsperson – Das Ehrenamt im Überblick

  1. Schlichtungsstelle für Bürgerinnen und Bürger des Schiedsbezirks Cölbe
  2. Besteht aus 2 Schiedspersonen
  3. Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung Cölbe;
    Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts Marburg
  4. Schiedsbezirk: Gemeinde Cölbe
    (Bernsdorf, Bürgeln, Cölbe, Reddehausen, Schönstadt und Schwarzenborn)
  5. Amtszeit 5 Jahre
  6. Mindestens 30 Jahre alt; Maximal 75 Jahre alt
  7. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen;
    insbesondere bei Amtsantritt
  8. Erfahrene Schiedsperson als Ansprechpartner vor Ort
  9. Ein Ehrenamt mit Sinn und Nutzen für Ihre Heimat Cölbe und unsere Gesellschaft

Wichtig: Unverbindliche Anfragen zum Ehrenamt der Schiedsperson sind jederzeit beim Schiedsamt Cölbe und in der Gemeindeverwaltung Cölbe möglich. Gerne stellen wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zur Verfügung.

Sie erkennen sich selbst oder jemanden wieder, der/die auf dieses Ehrenamt wie angegossen passen würde? Machen Sie die Person doch auf dieses wichtige Ehrenamt aufmerksam, unterstützen Sie die Gesellschaft vor Ort und geben diese Informationen weiter. Mit einem kleinen Teil Ihrer wertvollen Freizeit können Sie einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft und unsere Justizbehörden leisten.

Diesen Informationstext können Sie auf der vorstehend verlinkten Seite als PDF herunterladen.

Das Ortsgericht

Was genau ist ein Ortsgericht und welche Aufgaben erfüllt es vor Ort?

Die Ortsgerichte in Hessen haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz. Hessen ist das einzige Bundesland welches Ortsgerichte als Hilfsbehörden der Justiz einsetzt. Anders als vor einem Gericht wird hier kein Recht gesprochen.

Ortsgerichte leisten den Bürgerinnen und Bürgern, sowie den örtlichen Behörden vor Ort wichtige Hilfestellungen und sind aufsichtsrechtlich in die Justizverwaltung eingebunden.

Entscheidend sind die Ortsgerichte auch für die Vereine: Diese können alle rechtlichen Angelegenheiten, z.B. beim Wechsel des Vorstandes, vor Ort erledigen und müssen nicht beim Registergericht oder gar beim Notar vorstellig werden.

Gesetzesgrundlage für die Ortsgerichte und Ihre Aufgaben bildet das Ortsgerichtsgesetz. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen über die Einrichtung, Stellung und Zuständigkeiten der Ortsgerichte. Das Wichtigste in Kürze:

Für jedes Ortsgericht werden
1 Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens
4
Ortsgerichtsschöffinnen/Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Das Ortsgericht besteht also mindestens aus 5 ernannten Mitgliedern.

Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung Cölbe – von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Das Ortsgericht Cölbe ist dem Amtsgericht Marburg zugeordnet und unterstellt.

Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verkürzung auf 5 Jahre ist auf Antrag ab dem 65. Lebensjahr möglich. Ortsgerichtsmitglieder werden in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig, im Fall des Ortsgerichtes Cölbe also in den Ortsteilen der Gemeinde:

Nach § 2 obliegen den Ortsgerichten verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Sie führen das Siegel des Landes Hessen.

Aufgaben der Ortsgerichte sind zum Beispiel folgende:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen von Grundstücken und Immobilien
  • Erbausschlagungen
  • Patientenverfügungen

Nice to know | Gut zu wissen:

Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht zwingend notwendig, denn: Sie können zu jeder Zeit an Einführungsveranstaltungen, Schulungen und Fortbildungen speziell für Mitglieder von Ortsgerichten teilnehmen. Und natürlich werden Sie von den amtierenden Ortsgerichtsmitgliedern eingearbeitet.

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, sich jedoch noch nicht ganz sicher sind, ob dieses Amt das richtige für Sie ist, können Sie gerne unsere unsere derzeitigen Ortsgerichtsmitglieder unverbindlich ansprechen:

Stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin

Keine Mitarbeitende gefunden.

Donnerstags von 18:15 Uhr – 19:00 Uhr, Zimmer 7, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe (Gemeindeverwaltung)

Selbstverständlich können Sie allgemeine Informationen auch direkt in unserer Gemeindeverwaltung erhalten. Unverbindliche Auskunft erhalten Sie bei:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Ortsgericht – Das Ehrenamt im Überblick

  1. Hilfsbehörde der Justiz – keine Rechtsprechung
  2. Besteht aus 5 Ortsgerichtsmitgliedern
  3. Ernennung durch den Direktor des Amtsgerichtes Marburg
  4. Amtsbezirk: Gemeinde Cölbe (Bernsdorf, Bürgeln, Cölbe, Reddehausen, Schönstadt und Schwarzenborn)
  5. Amtszeit 10 Jahre; ab 65. Lebensjahr auf Antrag 5 Jahre möglich
  6. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen
  7. Erfahrene Ortsgerichtsmitglieder/innen die den Beginn erleichtern
  8. Ein Ehrenamt mit Sinn und Nutzen für Ihre Heimat Cölbe und unsere Gesellschaft
  9. Einmalig in Hessen

Wichtig: Unverbindliche Anfragen zu Ehrenämtern sind jederzeit beim Ortsgericht Cölbe und in der Gemeindeverwaltung Cölbe möglich. Gerne stellen wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zur Verfügung.

Sie erkennen sich selbst oder jemanden wieder, der/die auf dieses Ehrenamt wie angegossen passen würde? Machen Sie die Person doch auf dieses wichtige Ehrenamt aufmerksam und unterstützen Sie die Gesellschaft vor Ort und geben diese Informationen weiter. Mit einem kleinen Teil Ihrer wertvollen Freizeit können Sie einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft und die Justizbehörde leisten.

Diesen Informationstext können Sie auf der vorstehend verlinkten Seite als PDF herunterladen.