Geburt

Geburt

Die Geburt eines Kindes macht einige Behördengänge nötig.

Zunächst muss jede Geburt bei dem Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche angezeigt werden. Dort wird dann auch die Geburtsurkunde ausgestellt.

Grundlage für die Geburtsurkunde eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Diese wird ggf. vom Krankenhaus oder bei einer Hausgeburt von der Hebamme ausgefüllt. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den bzw. die Vornamen ihres Kindes einzutragen.

Erforderliche Unterlagen

Verheiratete, geschiedene oder verwitwete Mütter

  •  beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister -ehem. Familienbuch- (evtl. mit jeweiligen Auflösungsvermerk der Ehe)
  •  bei Eheschließung im Ausland die Eheurkunde mit deutscher Übersetzung

Ledige Mütter

  •  Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde der Mutter


Gebühren

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Für gesetzliche Zwecke, z.B. Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Erziehungsgeld werden gebührenfrei Geburtsbescheinigungen ausgestellt.

Gebühren entstehen nur, wenn zusätzlich Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Die Gebühr beträgt hierfür 11,00 € und für jede weitere Urkunde 5,50 €.