Abteilung I - Zentrale Dienste
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Die Gemeinde Cölbe stellt zum nächstmöglichen Termin eine/n
Archivmitarbeiter/in (m/w/d)
auf geringfügiger Basis mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Stunden ein. Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
Zu den Aufgaben der Archivmitarbeiterin/ des Archivmitarbeiters gehören u. a.:
Zu den Aufgaben der Archivmitarbeiterin/ des Archivmitarbeiters gehören u. a.:
- Betreuung des Gemeindearchivs (Inventarisierung, Katalogisierung, Neuanschaffung)
- Schriftliche und mündliche Auskünfte und Beratungen aus dem Bestand des Gemeindearchivs
- Organisation und Redaktion der gemeindegeschichtlichen Publikationen
Wir erwarten:
- sicherer Umgang mit gängigen Office-Programmen
- eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise
- Kenntnisse der Ortsgeschichte von Cölbe sind von Vorteil
Wir bieten:
- eine Vergütung nach dem TVöD
- Job-Ticket RMV
Bei der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle werden Männer und Frauen nach Maßgabe der Vorschriften des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) gefördert. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen und aktuellen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte in Kopie und ohne Klarsichthüllen, Heftmappen oder ähnliches (da wir die Unterlagen nicht zurücksenden) bis zum 29. März 2024 entweder per Email an lieser@coelbe.de oder an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Cölbe
Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe
Die Gemeinde Cölbe speichert und verarbeitet die Bewerbungsdaten nach § 23 HDISG. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Ihre Bewerbungsdaten (-unterlagen) löschen (vernichten) wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Lieser telefonisch unter der Rufnummer 06421 9850-14 gerne zur Verfügung. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen im Falle einer Absage erfolgt grundsätzlich aus Kostengründen nicht.
gez.
Dr. Jens Ried
Bürgermeister