Auf diesen Seiten werden laufende Bauleitplanverfahren bekanntgegeben und veröffentlicht.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.14 „Ohmtalstraße 14“
- Bebauungsplan gem. § 13b BauGB -
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 18.02.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3.14 „Ohmtalstraße 14“ im Ortsteil Bürgeln beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Gemarkung Bürgeln:
Flur 6: Nr. 63/5
Flur 9: Nrn. 67, 69/1, 73/1 (tw.), 85 (tw.) und umschließt eine Fläche von rd. 0,9 ha.
Die räumliche Lage und der Geltungsbereich sind den anliegenden Karten zu entnehmen.
Allgemeines Planziel ist die Umwidmung eines ehemals gewerblich genutzten Areals am südlichen Siedlungsrand von Bürgeln in ein Wohngebiet.
2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung im Zeitraum vom
26.10.2020 bis einschließlich 27.11.2020
in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Cölbe, hier zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Daneben besteht die Möglicheit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, währen der Öffnungszeiten des Gemeindebüros:
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
einzusehen.
Außerhalb der vorgenannten Zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06421 – 9850-18 oder -30, das Rathaus aufzusuchen, um Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.
Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Abteilung IV – Bau, Liegenschaften, Umwelt -, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe oder als E-Mail an die Adresse: gemeinde@coelbe.de und Cc an: info@grosshausmann.de vorgebracht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Der räumliche Lage sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Gemeinde Cölbe, 07.10.2020
gez.
Dr. Jens Ried
Bürgermeister

