Feuerwehr Bürgeln

Aufstellung des Bebauungsplans

Nr. 3.15 „Hinterm Schimme / Feuerwehrgerätehaus

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 10.11.2021 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.15 „Hinterm Schimme / Feuerwehrgerätehaus“ im Ortsteil Bürgeln beschlossen.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von rd. 1 ha und umfasst die

Flurstücke 191, 192, 190 (tw), 193/3 und 193/4

in der Gemarkung Bürgeln, Flur 5.

Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des Geltungsbereichs gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.

Allgemeines Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr" zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr.

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung sowie ein Konzeptentwurf zur Umweltprüfung im Zeitraum vom

Montag, dem 30.01.2023 bis einschließlich Freitag, dem 03.03.2023

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

einzusehen.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06421/9850-18 oder -30, das Rathaus aufzusuchen, um Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.  

Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: gemeinde@coelbe.de und Cc an: info@grosshausmann.de zu übermitteln.

Der räumliche Lage sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus der nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Gemeinde Cölbe,
09.01.2023

gez.
Dr. Jens Ried
Bürgermeister

 

Aufstellung der 5. Flächennutzungsplanänderung

„Hinterm Schimme / Feuerwehrgerätehaus“

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 10.11.2021 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 5. Flächennutzungsplanänderung „Hinterm Schimme / Feuerwehrgerätehaus“ im Ortsteil Bürgeln beschlossen.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Bürgeln, Flur 5 und hat eine Größe von rd. 0,45 ha.

Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des Geltungsbereichs gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.

Allgemeines Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr" zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr.

2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung im Zeitraum vom

Montag, dem 30.01.2023 bis einschließlich Freitag, dem 03.03.2023

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros

Montag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

einzusehen.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06421 – 9850-18 oder -30, das Rathaus aufzusuchen, um Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.

Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: gemeinde@coelbe.de und Cc an: info@grosshausmann.de zu übermitteln.

Die räumliche Lage und die Abgrenzung der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Gemeinde Cölbe,
09.01.2023

gez.
Dr. Jens Ried
Bürgermeister