Zwei Hände die Wunderkerzen im Zwielicht halten

Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Schäden durch Feuerwerkskörper

In Deutschland werden jedes Jahr an Silvester Feuerwerkskörper im Wert von über 100 Millionen Euro abgebrannt. Die im Zusammenhang mit dem Umgang mit Feuerwerkskörpern entstandenen Schäden beziffert allein der Verband der Sachversicherer auf über 40 Millionen Euro. dazu kommen Schäden, die über die Haftpflicht-, Autokasko-, Unfall- und private Krankenversicherungen abgewickelt werden. Das Regierungspräsidium Gießen überwacht den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen in Mittelhessen, um Verletzungen und Sachschäden zu verhindern.

Häufigste Unfallursachen

  1. Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung
  2. leichtsinnige und zudem verbotene Basteleien mit Feuerwerkskörpern
  3.  Verwendung nicht zugelassener Gegenstände

Welche Gegenstände dürfen an Silvester verwendet werden?

Verwendet werden dürfen ausschließlich auf Sicherheit geprüfte Feuerwerkskörper, die an der BAM-Nummer oder dem CE-Zeichen zu erkennen sind. Sie werden in die Klassen I und II bzw. Kategorien 1 und 2 eingeteilt.

Aufbewahrung

Lagern Sie die pyrotechnischen Gegenstände an einem kühlen und trockenen Ort (in Wohnräumen max. 1 kg netto, in nichtbewohnten Räumen max. 10 kg netto. Davon jeweils max. 20% ohne zugelassene Verpackung).

Was bedeuten die Kategorien / Klassen für die Verwendung?

Kategorie 1/Klasse 1 (Kleinstfeuerwerk):
Tischfeuerwerk, Knallerbsen etc. dürfen ab 12 Jahren ganzjährig verwendet werden.

Kategorie 2/Klasse 2 (Kleinfeuerwerk):
Böller, Raketen, Batterien, Sonnen etc. dürfen nur am 31.12. und 01.01. ab 18 Jahren verwendet werden.

Sicherheitsregeln beim Abbrennen:

  • Gebrauchsanweisung rechtzeitig lesen und beachten
  • Tischfeuerwerk und Wunderkerzen auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe leicht entzündbarer Stoffe abbrennen
  • Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen nur im Freien und ab 18 Jahren verwenden
  • Feuerwerkskörper nach dem Anzünden nicht in der Hand behalten
  • Knallkörper mit Reibkopf an einer Streichholzschachtel entzünden und sofort - aber nicht in Richtung von Personen - wegwerfen
  • Knallkörper mit Lunte auf den Boden legen, entzünden und sich rasch entfernen
  • Römische Lichter, Vulkane und Fontänen nicht in der Hand halten
  • Sonnen an einem Holz- oder Zaunpfahl mit genügend Abstand zu brennbaren Gegenständen anbringen
  • Bei Raketen auf senkrechten Abschuss und freie Flugbahn achten; gut geeignet zum Aufstellen sind leere Flaschen in Getränkekisten
  • Feuerwerkskörper nur in nüchternem Zustand anzünden
  • Kein Abbrennen der Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern

Zusätzlich sollten Sie

  • Feuerwerkskörper nicht in den Taschen Ihrer Kleidung „zwischenlagern“
  • Blindgänger niemals erneut anzünden, sondern mit Wasser überschütten und entsorgen
  • zum Schutz der Augen eine geeignete Brille und
  • eng anliegende Kleidung tragen, um zu verhindern, dass brennende Böller, Sterne oder Funken in Ausschnitt oder Kragen geraten

Um Brände zu verhindern sollten Sie zudem

  • einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit halten
  • Türen und Fenster schließen und
  • Feuerwerkskörper nicht auf Balkonen abbrennen.