Gefahrenstoffe

Gefahrenstoffe und ihre richtige Entsorgung

Asbest

Die Asbestplatten müssen zur Entsorgung in reißfesten Polyethylen-Säcken staubdicht verpackt werden.

Die TRGS 519 (Technische Arbeitsschutz für Asbest) gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung.

Tragen Sie bei der Probeentnahme stets die erforderliche Schutzausrüstung: Einwegoverall (Schutzkategorie 5-6), FFP3-Atemschutzmaske, Handschuhe und Schutzbrille.

Verwendung von Asbest

  • Platten zur Dachdeckung (Wellasbest),
  • Platten zur Verkleidung von Fassaden und Attiken (Glasalplatten),
  • Platten zur Herstellung von Wandelementen,
  • Formteile als Lüftungsrohre (Toschi-Rohre) oder.
  • Abwasserrohre
  • Nachtspeicheröfen

Arbeiten mit Asbest

Der Umgang mit Asbest ist verboten. Das gilt auch für Privatpersonen. Die einzige Ausnahme von diesem Verbot sind die ASI-Arbeiten gemäß TRGS 519 und die fachgerechte Entsorgung. Asbest gehört zu den 10 weltweit an den stärksten krebserregenden Stoffen; Arbeiten damit werden entsprechend streng überwacht. An asbestverursachten Krankheiten sterben z. Zt. jährlich ca. 1.400 bis 1.500 (ehemals) damit Beschäftigte. Bußgelder können bis zu € 5.000, in schwerwiegenden Fällen bis € 25.000, betragen, sofern die Ursache nicht als Straftat an die Staatsanwaltschaft abzugeben ist.

Mit diesen Asbestarbeiten Befasste benötigen als persönliche Voraussetzung

  • die Sachkunde (mitarbeitende nicht sachkundige Beschäftigte können nach Unterweisung mitarbeiten, sofern auch sie die anderen persönlichen Voraussetzungen haben),
  • Personenschutz gemäß TRGS 519 (geeigneter Atem- und Körperschutz),
  • die Vorsorgeuntersuchungen nach G 1.2 und G 26 II.

Der Sachkundige Aufsichtsführende hat während der Arbeiten (Faserfreisetzung) anwesend zu sein. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, Unternehmer ohne Beschäftigte sind diesen gleichgestellt.

Der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter hat mindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn eine Anzeige an die zuständige Behörde zu erstatten. Dieser Anzeige müssen die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung beiliegen, der Verbleib des Abfalls ist aufzuführen (siehe die Formulare der TRGS 519 Anlage 1). Die zuständige Behörde ist die Arbeitsschutzbehörde (je nach Bundesland Gewerbeaufsicht, Staatliches Amt für Arbeitsschutz, Bezirksregierung etc.). Die örtliche Baubehörde ist im Fall von Asbestfunden nicht zuständig.

Die Sachkunde wird erworben ausschließlich durch Teilnahme an einem Lehrgang mit erfolgreich bestandener staatlicher Prüfung. Die Lehrgänge sind definiert für umfangreiche Arbeiten, Arbeiten geringen Umfangs oder Arbeiten geringer Exposition an fest oder schwach gebundenen Asbestprodukten bzw. deren Kombination. Für alle Arbeiten an Asbestprodukten, die nicht aus Asbestzement bestehen, muss eine Zulassung durch die zuständige Behörde erfolgen, die erst nach Nachweis der personellen (zwei Sachkundige) und sicherheitstechnischen Erfordernisse erteilt wird. Für Arbeiten ausschließlich mit Asbestzement wird nur ein Sachkundiger gefordert.

Die Tatsache der Selbstständigkeit oder die Eigenschaft als Privater der an den Asbest-Arbeiten Beteiligten ist unerheblich.

Asbestsanierer sind Spezialisten und nicht an "jeder Straßenecke" zu finden. I. d. R. ist die Vergabe der Arbeiten an Spezialunternehmen kostengünstiger als der persönliche und finanzielle Aufwand der Eigenarbeit, vom Risiko ganz abgesehen. Sie sollten sich ggf. die Sachkunde nachweisen lassen.

Linoleum

Ältere Bodenbeläge aus Linoleum sind häufig durch Schadstoffe wie Asbest, Blei oder Kobalt belastet. Dementsprechend muss man bei der Entsorgung älterer Linoleumböden auf eine fachgerechte Entsorgung achten. Die neueren Böden hingegen sind unbedenklich und ihre Entsorgung ist einfach.

Alte Bodenbeläge aus Linoleum

Linolboden ist ursprünglich ein rein natürlicher Bodenbelag aus Leinöl, Holzmehl und Kalkstein gewesen. Im Laufe der Zeit wurden bei der Herstellung allerdings Zusatzstoffe zugemischt, um die Haltbarkeit und Belastbarkeit der Böden zu verbessern. Diese Zusatzstoffe waren häufig Blei, Kobalt und leider auch Asbest. Da solche Böden aus Linoleum eine Belastung für die Umwelt darstellen können, wird heutzutage auf die Beimengung solcher Stoffe verzichtet.

Entsorgung von alten Linoleumböden

Bei Linoleumböden, die bereits vor mehreren Jahrzehnten verlegt wurden, ist Vorsicht geboten. Informationen, wie die belasteten Bauabfälle entsorgt werden können, erhält man bei den Entsorgungsunternehmen oder auch den Verbraucherzentralen. In vielen Fällen ist eine kostenpflichtige Analyse der Linoleumbestandteile erforderlich. Die Kosten für die Analyse müssen die Eigentümer des Bodens tragen. Insbesondere mit Schwermetallen und Asbestfasern kontaminierte Bauabfälle werden meist als Sondermüll behandelt und müssen kostenpflichtig entsorgt werden.


Bauabfall

Was ist Mineralwolle?

Mineralwolle ist ein aus mineralischen Fasern bestehender Werkstoff. Er findet hauptsächlich beim Hausbau Verwendung. Zu Mineralwolle zählen:

  • Glaswolle,
  • Steinwolle und
  • Schlackenwolle (je nach Materialzusammensetzung) Schlackenwolle
  • besteht aus sogenannten Schlackenfasern, die bei der Herstellung von Metallen entstehen. Heutzutage nutzt man sie fast nur noch für Anschlussdichtungen, da die enthaltenen Schwermetalle und Faserstäube als gesundheitsgefährdend gelten.

Alle Mineralwollarten sind temperaturbeständig, flexibel einsetzbar, individuell zuschneidbar und dabei resistent gegen Schädlingsbefall und Fäule.

Mineralwolle dient beim Häuserbau überwiegend der Kerndämmung und Dachdämmung. Sie ist ein gern verwendeter Baustoff, der viele Vorteile mit sich bringt aber auch einige Nachteile aufweist. Letztere ergeben sich insbesondere bei der Entfernung und Entsorgung. Bei einem Abriss oder Umbau von Gebäuden fallen in der Regel Dämmwollabfälle an. Diese muss man gesondert entsorgen lassen.

Dämmmaterial alte Glaswolle bis 1995 oder neuere, also nach 1995 hergestellte Glasfaser handelt. Die alte Glaswolle, vor allem asbesthaltige, gilt aufgrund ihrer Gesundheitsgefahr tatsächlich als Sondermüll und muss daher separat entsorgt werden.

Glaswolle/Steinwolle/ Schlackenwolle kann ausschließlich auf Reststoffhöfen abgegeben werden. Dazu muss sie luftdicht in Säcke verpackt sein. KMF-Abfallsäcke sind speziell für die Beseitigung künstlicher Mineralfasern (kurz: KMF) entwickelt. Ein KMF-Abfallsack ist stabil gebaut und stellt sicher, dass bei der Entsorgung von Dämmwolle keine Gefahren- oder Schadstoffe nach außen gelangen. Die Entsorgungssäcke eignen sich sowohl für eine hängende als auch die stehende Befüllung. Bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung drohen hohe Bußgelder.

Neuere Mineralwolle (ab 1996) kann man mit einem geeigneten Container in KMF-Säcken entsorgen, sie gilt als Baumischabfall.

Bußgeld für illegale Dämmwolle-Entsorgung bis 1 Kubikmeter

Bußgeld für illegale Dämmwolle-Entsorgung bis 5 Kubikmeter

Bußgeld für illegale Dämmwolle-Entsorgung über 5 Kubikmeter

50 – 250 €

250 – 600 €

600 – 10.000 €

Schutz beim Arbeiten mit Glaswolle/Steinwolle/Schlackenwolle

Dämmwolle ist ein wichtiger und zuverlässiger Baustoff, der vielseitig Verwendung findet und damit viele Vorzüge mit sich bringt. Bei der Entfernung und Entsorgung von Dämmwolle ist die Gefährdung von Haut und Schleimhäuten zu berücksichtigen.

Deshalb solltest du folgende Punkte beachten:

  • Trage Schutzkleidung, einschließlich Handschuhe, Mundschutz und Schutzbrille.
  • Achte auf eine saubere Arbeitsweise (KMF-Dämmung zuschneiden statt zerreißen).
  • Gewährleiste ein zentrales Arbeiten, sodass sich die Fasern nicht ungehindert verteilen können.
  • Beseitige alle Dämmwollreste zügig in die KMF-Säcke.
  • Verschließe die Säcke sorgfältig, um eine sachgerechte Entsorgung sicherzustellen.
  • Reinige die Baustelle nach dem Arbeiten mit einem Staubsauger und wische feucht nach (nicht fegen).

Entsorgung Bauabfall/Bauschutt

Was ist Bauschutt?

Bei Bauschutt handelt es sich um ausschließlich mineralische Stoffe und deren Entsorgung bedarf einer besonderen Beachtung, denn zu einem Großteil lässt sich reiner Bauschutt recyceln und wiederverwerten. Die folgenden mineralischen Stoffe lassen sich mittels reiner Bauschutt-Container entsorgen:

  • Steine
  • Beton
  • Ziegel
  • Mörtel
  • Erde & Sand
  • Kacheln und Fliesen
  • Sanitärbecken und Keramiken
  • Weitere Mineralische Abfälle

Wo fällt Bauschutt an?

Bauschutt entsteht auf Baustellen, bei Renovierungen und bei Abrissarbeiten, bei Ausbau- und Neubauarbeiten. Neben Bauschutt gibt es noch weitere Baureststoffe wie Erdaushub, Straßenaufbruch und Baustellenabfälle wie Holz, Papier, Kunststoff, die an Baustellen jeder Art anfallen können. Da sich die Ansprüche an Wohn- und Gewerbegebäude in unserer heutigen Zeit schnell ändern, sinkt die Lebensdauer dieser.

Steine entsorgen

Steine sind mineralische, kompakte Gebilde. Auf Baustellen begegnen sie einem zumeist in Form von Backsteinen, Ziegelsteinen, Bimssteinen, Kalksteinen, Klinkersteinen, Natursteinen, Pflastersteinen oder Blocksteinen. Diese verschiedenen Unterarten verweisen auf die unterschiedlichen Zusammensetzungen bzw. die Hauptbestandteile der Steine. Steine können problemlos über einen Bauschutt-Container entsorgt werden.

Ziegel entsorgen

Ziegel kann sich sowohl auf die Ziegelsteine, wie sie in Hauswänden zu finden sind, beziehen als auch auf die Dach- oder Tonziegel, die aus tonhaltigen Materialien gebrannten, flachen Abdecksteine, die zum Eindecken von Dächern genutzt werden. Diese künstlich gefertigten Steinsorten haben mineralische Materialien zum Ursprung und gehören somit zweifelsfrei zur Entsorgungskategorie Bauschutt.

Beton & Betonabbruch entsorgen

Der Baustoff aus kleinsten Steinen und Sand sowie Bindemittel findet sich auf nahezu allen Baustellen wieder. Er kann sowohl in Form von Betonsteinen oder -platten auftreten aber auch in Decken, Stützen und Wänden und je nach Betonunterart auch in Brücken, Tunneln, Staumauern etc. Egal ob bereits feste Betonobjekte oder als lose Gesteinskörnung: Beton wird von mithilfe von Schutt-Containern entsorgt. Achtung: Dies gilt nicht für Porenbeton, da dieser keine Gesteinskörnung enthält und durch die nötige Dampfbehandlung auch nicht-mineralische Stoffe in dem Material enthalten sind.

Mörtel entsorgen

Der Baustoff Mörtel wird gerne im Bauwesen verwendet und setzt sich aus einem Bindemittel wie Zement oder Kalk, eventuellen Zusatzstoffen und einer Gesteinskörnung mit maximal 4mm Korngröße zusammen. Es wird hauptsächlich zum Verputzen oder zum Bau von Mauerwänden genutzt. Wenn Du Mauersteine entsorgen möchtest, welche noch mit Mörtel bedeckt sind, musst Du Dir keine Sorgen machen: Mörtel gehört ebenso zum Bauschutt, wie der Stein selbst.

Erde und Sand entsorgen

Im Bauwesen betrachtet man die Erde als die Schicht unter einem Bauwerk bzw. als das Material, welches für die Errichtung eines Objekts bewegt werden muss. Die Erde setzt sich aus Körnern und Partikeln unterschiedlichster Mineralien zusammen sowie aus Humus und organischen Elementen. Sie kann in überschaubaren Mengen im Zuge einer Bauschuttentsorgung mit entsorgt werden, ebenso wie Sand. Sand besteht ebenfalls hauptsächlich aus Mineralkörnern, wobei diese eine gewisse Körnungsgröße nicht überschreiten. Gerade Quarzsand ist für das Bauwesen ein wichtiges Material, da daraus unter anderem Glas hergestellt wird.

Estrich entsorgen

Estrich beschreibt den Untergrund für Fußbodenbeläge und soll Druck gleichmäßig auf die darunter liegenden Schichten verteilen sowie einen gleichmäßigen Untergrund für einen oberen Bodenbelag bieten. Estrich gibt es aus verschiedenen Mineralien. Diese lassen sich durch ihre Eigenschaften für diverse Einsatzgebiete unterschiedlich gut nutzen. Estrich kann außerdem auf verschiedene Weisen verbaut werden, wie auf Trennschichten, Dämmschichten, als Trockenestriche oder Verbundestriche. Nach der Entfernung des Estrichs kann dieser mit dem übrigen Bauschutt entsorgt werden.

Kacheln und Fliesen entsorgen

Werden sowohl innen als auch außen beim Hausbau genutzt und sind dank ihrer häufig glasierten Oberfläche leicht zu reinigen und gut im Bad oder im Außenbereich nutzbar. Sie werden aus unterschiedlichen Tonarten hergestellt und dann in Form gepresst. Fliesen und Kacheln gibt es in den unterschiedlichsten Farben und Größen, glasiert oder rau und mit unterschiedlicher Körnung. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Wasseraufnahme, Rutschfestigkeit und Abriebfestigkeit. Sollten Kacheln durch Krafteinwirkung zu Bruch gehen oder gegen neue Kacheln ersetzt werden, entsorgen wir sie für Dich mit dem Rest Deines Bauschutts.

Sanitärbecken und Keramiken entsorgen

Geformte und gebrannte Objekte aus Keramik finden sich vor allem im Bad und in der Küche wieder. Ähnliche wie bei Fliesen bestehen sie aus Tonmineralien und finden sich als Toilette, als Badewanne, als Dusche oder als Spülbecken in einem Haushalt wieder. Sollten diese dann einmal ausgedient haben, können sie über einen Container für Bauschutt entsorgt werden.

Und was darf nicht in den Bauschutt Container?

Was ist der Unterschied zwischen Bauschutt und Baumischabfällen?

Auf einer Baustelle fallen neben Bauschutt auch andere Abfallprodukte an, denn ein Haus, eine Garage oder ein Schuppen besteht natürlich nicht ausschließlich aus mineralischen Materialien. In einem solchen Fall spricht man von Baumischabfällen. Zu diesen zählen:

  • Glas
  • Holzreste, Späne, Bauholz
  • Altmetall und Schrott
  • Gipsreste und Gipskarton
  • Kabelreste
  • Rohre
  • Plastik
  • Dämm- und Isoliermaterialien
  • Tapeten
  • Türen, Fenster
  • Porenbeton

Wer diese Materialien vor einer Entsorgung aus dem übrigen Bauschutt heraussortiert, kann bei einer Entsorgung bares Geld sparen. Für Bauchmischabfälle gibt es spezielle Container die teurer sind.

Dachpappe, Teerpappe und Bitumen Entsorgung

Das ist bei dem Entfernen von Dachpappe zu beachten

Bei der Entfernung von Dachpappe ist der Schutz von der eigenen Sicherheit und Gesundheit das oberste Gebot. Aus diesem Grund sollten in jedem Fall – egal ob bei teerhaltigen Dachbahnen oder Dachpappe aus Bitumen – folgende Schutzmaßnahmen getroffen werden:

  • Atemmaske
  • Handschuhe
  • Schutzbrille
  • Lange Kleidung, im besten Fall Schutzanzug

Container für Dachpappe

Wer sich bei der Entsorgung von Dachpappe für einen Container entscheidet, sollte beachten, dass es sich hierbei um Sondermüll handelt, welcher getrennt von anderen Abfallprodukten entsorgt werden muss. Entsprechend Richtlinien geben vor, was in einen Dachpappe-Container darf und was nicht.

Was darf rein: 

  • bitumhaltige Dachpappe
  • Dachbahnen
  • Schweißbahn
  • Dachschindeln

Was darf nicht rein:

  • Metallreste
  • Kunststoff
  • Kabel
  • Glas
  • Verpackungsmaterial
  • Bauschutt

Container für Teerpappe, ohne Anhaftung

Das darf rein:

  • teerhaltige Dachbahnen
  • Dachpappenrollen
  • Dachschindeln
  • teerfreie, bitumhaltige Dachpappe
  • Schweißbahn
  • Bahnen
  • Schindeln

Das darf nicht rein:

  • Metallreste
  • Kunststoff
  • Kabel
  • Glas
  • Verpackungsmaterial
  • Bauschutt

Container für Teerpappe, mit Anhaftung

Das darf rein:

  • teerhaltige Dachbahnen mit Anhaftung
  • teerhaltige Dachpappe mit Anhaftung

Das darf nicht rein: 

  • Metallreste
  • Kunststoff
  • Kabel
  • Glas
  • Verpackungsmaterial