Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4.
Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben.
Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen.
Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren abrufen.
Lärmaktionsplanung
Die Lärmaktionsplanung hat das Ziel, auf Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Lärmbelastung langfristig zu senken. In diesem Zusammenhang verdeutlicht der Lärmaktionsplan den Handlungsbedarf in Sachen Lärmschutz und dient als Bewertungs- und Planungsinstrument für entscheidende Akteure in Bund, Regionen, Städten und Gemeinden. Umgebungslärm hat unterschiedliche Quellen (z.B. Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Flugverkehrslärm). Daher sind die Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung in Deutschland auf verschiedene Behörden verteilt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Hauptei senbahnstrecken des Bundes zuständig.
Das EBA erstellt entsprechend gesetzlicher Vorgaben alle fünf Jahre einen bundesweiten Lärmaktionsplan und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit.
Betroffenheitsanalyse
Um einen Zusammenhang zwischen der Lärmbelastung und der betroffenen Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet darzustellen, nutzt das Eisenbahn-Bundesamt die Lärmkennziffer (LKZ). Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden für alle Kommunen an Haupteisenbahnstrecken des Bundes sowohl eine kommunale LKZ als auch eine Raster-LKZ - bezogen auf ein Raster von 100m x100m - berechnet. Die entsprechenden Karten können Sie sich für den gewichteten 24h-Lärmindex LDEN und für den Nacht-
Lärmindex LNight im Kartendienst des Eisenbahn-Bundesamtes anzeigen lassen.
geoportal.eisenbahn-bundesamt.de
Beteiligung der Öffentlichkeit
Einen wesentlichen Beitrag bei der Erstellung des Lärmaktionsplans liefert die Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes findet in zwei zeitlich getrennten Phasen mit unterschiedlicher Fragestellung statt. Die Öffentlichkeit erhält dabei die Möglichkeit, sowohl an der Ausarbeitung als auch an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken.
laermaktionsplanung-schiene.de
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung des EBA sowie zum Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier.
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden:
Postalisch richten Sie Ihre Anfragen bitte unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn