Hochwasser Cölbe

Hochwassergebiete in Cölbe

Hochwasserwarn- und meldesdienste

Auf den Seiten des HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) werden vom HLNUG für die hessischen Hochwasserpegel mindestens stündlich aktualisierte Werte bereitgestellt, um über diesen Weg die Öffentlichkeit zu warnen und zu informieren.

Meldestufen des Warn- und Meldedienstes
Meldestufe IMeldebeginn
  • stellenweise kleine Ausuferungen
Meldestufe IIGrößeres Hochwasser
  • Flächenhafte Überflutung ufernaher Grundstücke
  • leichte Verkehrsbehinderungen auf Gemeinde- und Hauptverkehrsstraßen
  • Gefährdung einzelner Gebäude
  • Überflutung von Kellern
Meldestufe III      Außergew. Hochwasser
  • Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet
  • Sperrung von überörtlichen Verkehrsverbindungen

Hochwasserdienstordnungen

Für die größeren Gewässer- und Gewässersysteme geben ergänzend hierzu und in der Information verfeinert die Regierungspräsidien über den zentralen Hochwasserwarn- und –meldedienst Hochwasserinformationen und –warnungen heraus. Für den Main und den Rhein wird in diesen Meldungen auf die Informationen der länderübergreifenden Hochwasserzentralen aufgebaut, die ihrerseits wiederum in ihren Berechnungsmodellen auch die Daten der hessischen Pegel an den größeren Zuflüssen von Rhein und Main verarbeiten. In die Meldungen der Regierungspräsidien fließen örtliche Informationen ein, die ein hessenweites oder sogar länderübergreifendes Modell nur eingeschränkt erfassen kann. Dazu gehören u.a. örtliche Beobachtungen, Informationen zum aktuellen Betrieb von Hochwasserrückhalteanlagen und die zeitnahe Interpretation aktueller Entwicklungen in den Oberläufen.

Neben den 6 zentralen Hochwasserdienstordnungen bei den Regierungspräsidien für die größeren Gewässer warnen die Landräte im Zuge von 20 dezentralen Hochwasserdienstordnungen die Gefahrenabwehrbehörden an kleineren Gewässern und an den Oberläufen der größeren Gewässer über sich anbahnende Hochwassersituationen. Diese Meldungen beschränken sich in der Regel auf die Information, dass an bestimmten Messstellen für die Warnung definierte Wasserstände oder Niederschlagsmengen überschritten sind.

Was ist Hochwasser?

Als Hochwasser bezeichnet die DIN 4049 einen „Zustand in einem oberirdischen Gewässer, bei dem der Wasserstand oder der Durchfluss einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschritten hat“. In der Praxis werden Wasserstände als Hochwasser bezeichnet, ab denen Ausuferungen und Überschwemmungen eintreten.

Die Richtlinie der Europäischen Union über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken defi niert Hochwasser als „zeitlich beschränkte Überflutung  von Land, das normalerweise nicht mit Wasser bedeckt ist“.

Entstehung von Hochwasser

Hochwasser in oberirdischen Fließgewässern entsteht durch starke Niederschläge, die - unter Umständen mit einsetzender Schneeschmelze verbunden – schnell in das Gewässer gelangen und dort „zum Abfluss kommen“, wie die Fachleute sagen. Verschärft werden diese Effekte, wenn Verdunstung, sogenannte Muldenverluste oder Bodenversickerung im Einzugsgebiet des Gewässers keine ausreichende Dämpfung des Abflusses bewirken können.

Hochwasser ist ein natürlicher Bestandteil des Wasserkreislaufs und als solcher nicht vermeidbar. Hochwasser schaffen als treibende Kraft der Fließgewässerdynamik vielfältige gewässer- und auetypische Strukturen und tragen so zum Erhalt von Lebensraum für Pflanzen und Tiere bei.

Eine Differenzierung hinsichtlich der Hochwasserentstehung erfahren die Gewässer durch Lage und Größe ihres zugehörigen Einzugsgebietes. Große Abflüsse  entstehen bei flächendeckenden Niederschlägen im Einzugsgebiet, so dass für größere Gewässer insbesondere lang anhaltender Dauerregen von mehreren Stunden bis hin zu mehreren Tagen zu ausgeprägtem Hochwasser führen. Der Durchzug großräumiger Niederschlag bringender Tiefdruckgebiete mit der vorherrschenden westlichen Strömung löst dann größere Hochwasser aus, insbesondere wenn die Abflussbereitschaft im Einzugsgebiet durch ein vorangegangenes Regenereignis bereits erhöht wurde. In kleineren Einzugsgebieten mit einer Fläche von weniger als 100 km2 werden Hochwasser bereits durch kurzzeitige Starkniederschläge ausgelöst, die insbesondere bei konvektiv verstärktem Gewitterregen im Sommer auftreten. In den Siedlungsgebieten sind bei solchen Niederschlägen Überlastungen der Kanalnetze zu beobachten.

Die Ausbildung des Hochwasserscheitels wird geprägt durch die räumliche und die zeitliche Verteilung der Niederschläge im Einzugsgebiet sowie durch einzugsgebietseigene Merkmale. Die Landnutzung und die vorherrschenden Bodenarten haben über Verdunstungs- und Versickerungsprozesse Einfluss auf die Abflussbildung. Gebietsform, Hangneigung und Oberflächenstrukturen  steuern  über die Abfl usskonzentration den Fließvorgang des abflusswirksamen Niederschlags bis zu den Gewässern. Die Gestalt des Gewässers und seines Vorlandes beeinflusst den Wellenablauf und das Maß der Rückhaltung. Letztlich führt die Wellenüberlagerung mit einmündenden Seitengewässern zur Ausprägung des jeweiligen aktuellen und einzigartigen Hochwasserereignisses. Die naturräumlichen Ausstattungen der Einzugsgebiete können mehr oder weniger stark anthropogen verändert sein, wodurch auch das Hochwassergeschehen bestimmt wird.

Neben den unmittelbar durch Niederschläge ausgelösten Hochwasserereignissen können Hochwasserabflüsse auch durch Einengung der Gewässerquerschnitte zum Beispiel aufgrund von Eisbildung oder durch Aufstau von Treibgut entstehen.


Hochwasservorsorge

Das Gebot der Hochwasservorsorge richtet sich an jeden, der Einfluss auf die Wirkung eines Hochwassers nehmen kann oder der von Hochwasser betroffen sein kann. Es wendet sich also u.a. an Gefahrenabwehr- und Wasserbehörden bis hin zu den einzelnen Hausbesitzern oder Versicherungsträgern. Nach § 5 Wasserhaushaltsgesetz ist jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, verpflichtet, im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserwirkungen und zur Schadensminderung zu treffen. Das heißt, dass sich jeder Betroffene einer potentiellen Gefährdung z.B. seines Hauses bewusst sein soll und sich, bevor er von einem Hochwasser betroffen und geschädigt wird, mit den potentiellen Folgen auseinandersetzen und Gegenmaßnahmen vorbereiten muss. An die Behörden richtet dieses Gebot den Auftrag, die erforderlichen Informationen, soweit möglich, geeignet zur Verfügung zu stellen.