Rettungsgasse

Rettungsgasse richtig Bilden § 11 Abs. 2 StVO

  • Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen
  • Bei Annäherung an einen Stau Warnblinker einschalten
  • Genügend Abstand halten zu anderen Fahrzeugen mindestens 5 Meter.
  • Schrittgeschwindigkeit fahren
  • Es gilt Überholverbot
  • Nicht nach vorne fahren hinter Hilfsfahrzeugen/Einsatzfahrzeuge z.B. Polizei, Feuerwehr, Abschleppfahrzeuge, dies gilt auch für Zweiräder und Quads.
  • Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden
  • Der Standstreifen muss Grundsätzlich frei bleiben. Ausnahme gilt aber, wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keinerlei Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen mitzubenutzen. 
  • Wenden, Rückwärtsfahren und Aussteigen ist verboten. 
  • Nutzung des Mobilfunktelefons auch im Stau verboten.

Innerorts

  • Rote Ampel dürfen überfahren werden.
  • Kreuzungen müssen frei sein

Außerhalb geschlossener Ortschaft

  • Äußerst rechts fahren.
  • Nicht im Bereich einer Verkehrsinsel halten/parken mindestens 10 Meter/ 2 Autolängen davor oder dahinter.

Auf Autobahnen und Straßen mit zwei Fahrstreifen je Richtung




























Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem auch auf den beiden nachfolgenden Webseiten (Link-Buttons):

ADAC Bussgeldkatalog.org