TÜV

HU, AU und TÜV

Die wichtigstens Informationen für Sie als Halter eines Kraftfahrzeuges in einer Übersicht:

Die Farbenfolge Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange wiederholt sich alle sechs Jahre.


Fahrzeugart

Beschreibung

zeitl. Abstand zwischen den Untersuchungen

Krafträder

–

24 Monate

Pkw

nach der ersten Zulassung

36 Monate

 

danach

24 Monate

Wohnmobile

mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung

36 Monate

 

danach

24 Monate

Wohnmobile

mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung

24 Monate

 

danach

12 Monate

Wohnmobile

mit einem zGG über 7,5 t

12 Monate

Anhänger

mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung

36 Monate

 

danach

24 Monate

Anhänger

die entsprechend § 58 StVZO für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t

24 Monate

Anhänger

mit einem zGG von mehr als 3,5 t

24 Monate

zGG= zulässiges Gesamtgewicht

Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Taxi, Busse, Krankenwagen) müssen jedes Jahr zum TÜV.