Baurecht

Das hessische Baurecht

differenziert zwischen dem Bauordnungsrecht, dem Bauplanungsrecht und dem Baunebenrecht.



Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht gewährleistet durch konkrete baulich-technische Anforderungen an bauliche Anlagen, die die Errichtung, die Instandhaltung und den Betrieb betreffen, dass durch sie keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, insbesondere Leben, Gesundheit und natürliche Lebensgrundlagen erhalten und nicht gefährdet werden. Es regelt zudem die erforderlichen Verfahren.


Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht regelt die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Es verfolgt das Ziel, dass die städtebauliche Ordnung entwickelt und erhalten wird. Es befasst sich mit der gesamten Bebauung sowie der sonstigen Nutzung des Bodens, welche in Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie sozialen und gesundheitlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gebracht werden müssen. Wesentliche Rechtsgrundlagen des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung.

Die regionalen Instrumente für die räumliche Entwicklung sind auf kommunaler Ebene die erstellten Bauleitpläne. Sie regeln die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben. Mit dem Bebauungsplan werden rechtsverbindliche Festsetzungen gegeben, z. B. der Art und des Maßes der baulichen Nutzung oder der Bauweise.


Baunebenrecht

Als Baunebenrecht werden die fachgesetzlichen Vorschriften bezeichnet, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens oder bei der Bauausführung zu beachten sind, z.B. Umweltrecht, Arbeitsschutzvorschriften. In der Regel sind die Vorschriften von der Bauherrschaft eigenverantwortlich anzuwenden. Nur in Einzelfällen werden Anforderungen aus dem Baunebenrecht auch im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Informationen zum Baunebenrecht erhalten Sie über das jeweils fachlich zuständige Hessische Ministerium oder die Regierungspräsidien.