Geflügelhalter/Innen müssen ab Freitag, 31.10.2025 dafür Sorge tragen, dass sich die Tiere in Ställen oder Volieren aufhalten.
Diese Ställe oder Volieren müssen nach oben abgedichtet und an den Seiten zum Beispiel mit Maschendraht gesichert sein.
So soll der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln verhindert werden. Auch dürfen Wildvögel keinen Kontakt zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen bekommen, die auch mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Geflügel darf auch nicht aus Gewässern trinken, an denen sich auch wilde Vögel aufhalten.
Die Allgemeinverfügung ist solange gültig bis eine neue Allgemeinverfügung in Kraft tritt, jedoch maximal sechs Monate lang.
Schutzmaßnahmen
- Biosicherheit erhöhen
kein Kontakt mit Wildvögeln, separierte Bereiche für Geflügel, saubere Ab- und Umkleidebereiche, Desinfektion von Schuhen, Werkzeuge und Futtertröge
- Zugang beschränken
nur befugte Personen, regelmäßig Hände waschen/ desinfizieren - Wasser- und Futternutzung
kein offenes Wasser aus Naturgewässern; Wasser regelmäßig wechseln und hygienisch halten - Hygiene
rund um Stall/Gehege regelmäßig reinigen und desinfizieren; abgedeckte Ställe, kein Austausch von Außenspielzeug mit Wildvögeln - Tote oder kranke Vögel
isolieren und fachgerecht entsorgen; sofort melden - Kontakte dokumentieren
Daten zu Geflügelbestand, Ort, Datum, eventuelle Verlegungen - Kein Kontakt zu wildlebenden Vögeln
- Regelmäßige Kontrolle von Tierbeständen
- Schnelltests bei Verdacht
- Impfung in bestimmten Regionen möglich, jedoch nicht allgemein für alle Geflügelarten
Vogelgrippe (Geflügelpest)
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende Tierkrankheit, ausgelöst durch Influenzaviren des Subtyps H5/H7. Bei Geflügel kann sie zu schweren Krankheitsverläufen und hohen Verlusten führen; auch Menschen können in seltenen Fällen infiziert werden, meist milde oder grippeähnliche Symptome.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt:
Kontaminierung von Oberflächen, Futter, Wasser
und indirekt über Tröpfchen oder Aerosole.
Symptome bei Vögeln
- plötzlicher Rückgang der Legeleistung,
- Abnahme der Futteraufnahme,
- Hängen im Kot,
- vergrößerte Leber,
- Atmungsprobleme,
- Todesfälle.
Was tun bei Verdacht
Kontaktieren Sie das Veterinäramt, isolieren Sie die Tiere und dokumentieren Sie Kontakte zu anderen Tieren.
Meldepflicht
Auch Verdachtsfälle müssen unverzüglich dem Veterinäramt/der zuständigen Behörde gemeldet werden. Bei Verdacht informieren Sie umgehend die zuständige Behörde unter Angabe der Vogelart, dem genauen Fundort (idealerweise mit Geo-Koordinaten) und Kontaktdaten:
E-Mail FDVuV@marburg-biedenkopf.de oder Telefon 06421 405 6601
Jede Geflügelhaltung in Hessen, unabhängig von der Art (Hobby- oder gewerblich), muss bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) angemeldet werden.
Die Registrierung des Tierbestand dient zur Erhebung von Beiträgen und im Seuchenfall können Entschädigungen gezahlt werden.
Online-Formular erhalten Sie auf der Website der Hessischen Tierseuchenkasse unter „Erstanmeldung“ oder per Post oder Fax an die Hessische Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden
Telefon 0611940830.
Nach der Anmeldung erhält man eine TSK-Nummer (Tierseuchenkassen-Nummer). Diese Nummer muss dem Veterinäramt des Landkreis Marburg-Biedenkopf mitteilen.
Infektionen beim Menschen sind selten. Durch angemessene Hygienemaßnahmen wie z.B. das Tragen von Handschuhen bei der Stall-/Volierenpflege und Vermeidung des Kontakts mit erkrankten Tieren, kann das Virus eingedämmt werden.
Meldebogen Vogelgrippe herunterladen
(ausfüllbares PDF)