Stichwort: Verkehrssicherheit
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Hecken, die an öffentliche Gehwege grenzen, so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Gehweg hineinragen und die Verkehrssicherheit gewährleisten. Dies gilt insbesondere, wenn die Hecke die Nutzung des Gehwegs, wie beispielsweise für Fußgänger oder Rollstuhlfahrer, beeinträchtigt oder Verkehrsschilder verdeckt.
Gründstücksgrenze = Heckengrenze
Der Formschnitt ist ganzjährig erlaubt.
Es ist wichtig, das sogenannte Lichtraumprofil einzuhalten. Dies bedeutet, dass über Gehwegen und Radwegen eine bestimmte lichte Höhe (in der Regel 2,50 Meter) freigehalten werden muss, damit Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer den Weg ungehindert nutzen können.
Übrigens finden Sie die dazu passenden Abfuhrtermine des MZV hier.