Betroffene Straßen sind
Kasseler Straße (L 3089)
Einschränkungen im Busverkehr ab dem 16.07. bis 21.09.2025
09.07.2025 bis 15.07.2025 | Abschnitt Lahnstraße bis Ecke Dammweg | Halbseitige Sperrung |
16.07.2025 bis 29.07.2025 | Kasseler Str./Lahnstr. bis Ecke Rosenstraße | Vollsperrung |

30.07.2025 bis 07.08.2025 | Kasseler Str./Rosenstr. bis Ecke Alte Dorfstr. | Vollsperrung |

08.08.2025 bis 19.08.2025 | Kasseler Str./Alte Dorfstr. bis Ecke Fliederweg | Vollsperrung |

20.08.2025 bis 26.08.2025 | Kasseler Str./Fliederweg bis Ecke Am Pfuhl | Vollsperrung |

27.08.2025 bis 02.09.2025 | Kasseler Str./Am Pfuhl bis Hausnr. 90 (inkl. Zufahrtstraße Bahnhof/Gemeindeverwaltung) | Vollsperrung |

03.09.2025 bis 16.09.2025 | Kasseler Str. (Hausnr. 90) bis Einfahrt Unterm Bornrain | Vollsperrung |

WICHTIGE HINWEISE
An den Ersatzbushaltestellen
1. Lahnstraße
2. Alte Dorfstraße
ist das Parken vor und dahinter mit einem Mindestabstand von 15 Metern einzuhalten. Dies gilt
sowohl für Bushaltestellen als auch für Ersatzhaltestellen.
Halteverbotsstrecke
Die Einrichtung von Halteverbotszonen dient dazu die Verkehrssicherheit während der Bauphase in der Kasseler Straße zu gewährleisten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (BVerwG, Az.: 3 C 25.16), dass Fahrzeuge bei kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschildern erst nach einer Vorlaufzeit von drei vollen Tagen abgeschleppt werden dürfen.
Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter von dem zwischenzeitlich aufgestellten Halteverbotsschild wusste oder nicht. Die Behörde muss sie oder ihn nicht telefonisch oder schriftlich über das Aufstellen informieren.
Parken in den Nebenstraßen/Gemeindestraßen
- Es muss darauf geachtet werden, dass genügend Platz für den fließenden Verkehr bleibt und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
- Parken ist verboten an Stellen, wo es andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, sowie an bestimmten Stellen, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) explizit genannt werden:
- Kreuzungen,
- Einmündungen,
- Bahnübergänge,
- enge oder unübersichtliche Straßenstellen,
- vor und hinter Haltestellen
- sowie vor und in Feuerwehrzufahrten.
- Kreuzungen,
- Achten Sie auf genügend Platz, sodass kein anderes Einsatzfahrzeug/Rettungsfahrzeug/Versorungsfahrzeuge behindert wird. Es kann auf beiden Seiten in eine Fahrtrichtung geparkt werden.
Downloads
- Marburger Straße (B 3)
Baubeginn am 15.07.2025.
Während den Bauarbeiten kann es vereinzelt zu Behinderungen oder kurzfristigen Straßensperrungen im Ortsgebiet von Cölbe kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Stand: 14.07.2025