Glasfaserausbau TELEKOM

Glasfaserausbau in Cölbe beginnt

Betroffene Straßen sind

Kasseler Straße (L 3089)

Einschränkungen im Busverkehr ab dem 16.07. bis 21.09.2025

Hier können Sie eine Umleitungsstrecke für RADFAHRER*INNEN für den Bauzeitraum 09.07.-29.07.2025 herunterladen.

Bauabschnitt 1
09.07.2025 bis 15.07.2025
Abschnitt Lahnstraße bis Ecke Dammweg Halbseitige Sperrung
Bauabschnitt 2.1
16.07.2025 bis 29.07.2025
Kasseler Str./Lahnstr. bis Ecke Rosenstraße
Vollsperrung
Bauabschnitte 1 und 2.1 vom 09.07.-29.07.2025
Bauabschnitte 1 und 2.1 vom 09.07.-29.07.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)
Bauabschnitt 3
30.07.2025 bis 07.08.2025Kasseler Str./Rosenstr. bis Ecke Alte Dorfstr.
Vollsperrung
Bauabschnitt 3 vom 30.07.-07.08.2025
Bauabschnitt 3 vom 30.07.-07.08.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)
Bauabschnitt 4
08.08.2025 bis 19.08.2025
Kasseler Str./Alte Dorfstr. bis Ecke Fliederweg
Vollsperrung
Bauabschnitt 7 vom 08.08.-19.08.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)
Bauabschnitt 4 vom 08.08.-19.08.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)
Bauabschnitt 5
20.08.2025 bis 26.08.2025
Kasseler Str./Fliederweg bis Ecke Am Pfuhl
Vollsperrung
Bauabschnitt 5 vom 20.08.-26.08.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)
Bauabschnitt 5 vom 20.08.-26.08.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)
Bauabschnitt 6
27.08.2025 bis 02.09.2025
Kasseler Str./Am Pfuhl bis Hausnr. 90
(inkl. Zufahrtstraße Bahnhof/Gemeindeverwaltung)
Vollsperrung
Bauabschnitt 6 vm 27.08.-02.09.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)
Bauabschnitt 6 vom 27.08.-02.09.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)
Bauabschnitt 7
03.09.2025 bis 16.09.2025
Kasseler Str. (Hausnr. 90) bis Einfahrt Unterm Bornrain
Vollsperrung
Bauabschnitt 7 vom 03.09.-16.09.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)
Bauabschnitt 7 vom 03.09.-16.09.2025 (kurzfristige Änderungen/Verzögerungen vorbehalten)

WICHTIGE HINWEISE

An den Ersatzbushaltestellen
1. Lahnstraße
2. Alte Dorfstraße
ist das Parken vor und dahinter mit einem Mindestabstand von 15 Metern einzuhalten. Dies gilt
sowohl für Bushaltestellen als auch für Ersatzhaltestellen.

Halteverbotsstrecke

Die Einrichtung von Halteverbotszonen dient dazu die Verkehrssicherheit während der Bauphase in der Kasseler Straße zu gewährleisten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (BVerwG, Az.: 3 C 25.16), dass Fahrzeuge bei kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschildern erst nach einer Vorlaufzeit von drei vollen Tagen abgeschleppt werden dürfen.

Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter von dem zwischenzeitlich aufgestellten Halteverbotsschild wusste oder nicht. Die Behörde muss sie oder ihn nicht telefonisch oder schriftlich über das Aufstellen informieren.

Parken in den Nebenstraßen/Gemeindestraßen

  1. Es muss darauf geachtet werden, dass genügend Platz für den fließenden Verkehr bleibt und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
  2. Parken ist verboten an Stellen, wo es andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, sowie an bestimmten Stellen, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) explizit genannt werden:
    • Kreuzungen, 
      • Einmündungen, 
      • Bahnübergänge, 
      • enge oder unübersichtliche Straßenstellen, 
      • vor und hinter Haltestellen
      • sowie vor und in Feuerwehrzufahrten.
  3. Achten Sie auf genügend Platz, sodass kein anderes Einsatzfahrzeug/Rettungsfahrzeug/Versorungsfahrzeuge behindert wird. Es kann auf beiden Seiten in eine Fahrtrichtung geparkt werden.


  • Marburger Straße (B 3)
    Baubeginn am 15.07.2025.

Während den Bauarbeiten kann es vereinzelt zu Behinderungen oder kurzfristigen Straßensperrungen im Ortsgebiet von Cölbe kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Stand: 14.07.2025