Im nassen Rodt II

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5.19

Vorhabenbezogener Bebauungsplan - "Im nassen Rodt II"

1. Bekanntmachung des Offenlagebeschlusses
gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 04.07.2024 gem. § 3 (2) BauGB die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 5.19 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Im nassen Rodt II“ im Ortsteil Schönstadt beschlossen.

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Siedlungsbereichs von Schönstadt und grenzt im Westen an die bestehende Bebauung an der Straße „Weißer Weg“ und im Süden an die bestehende Bebauung an der Straße „Wiesengrund“ an.

Der Geltungsbereich liegt am nordöstlichen Rand der Ortslage Schönstadt und umfasst die Flurstücke 24 und 71 (Teilfl.) (Straßenparzelle „Weißer Weg“) der Flur 13 der Gemarkung Schönstadt sowie das Flurstück 71 (Teilfl.) (Wegeparzelle) der Flur 12 der Gemarkung Schönstadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Plan der Anlage zu entnehmen, der Plan ist Bestandteil des Offenlagebeschlusses.

Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die Errichtung von Wohnraum für den Eigenbedarf sowie zur Deckung der großen Nachfrage nach Wohnraum im Ortsteil Schönstadt.

2. Verfügbarkeit folgender Arten umweltbezogener Informationen

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Verfügbar sind folgende Arten umweltbezogener Informationen:

  • Gutachten Artenschutz-Fachbeitrag aufgrund der Kartierungen der Brutvögel,
  • Gutachten Biotoptypenuntersuchung,
  • Gutachten Beurteilung der horizontalen Luftaustauschverhältnisse,
  • Gutachten Beurteilung des Landschaftsbildes
  • Gutachten Darstellung der vorhandenen Baulücken und Freiflächen im Siedlungsbereich der Ortslage Schönstadt mit jeweiliger bauplanungsrechtlicher Bewertung
  • Darstellung der Stellungnahme der Kreisausschuss des Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Naturschutz – zum Artenschutz (insbes. Feldlerche)
  • Darstellung der Stellungnahme der Kreisausschuss des Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Naturschutz - zur Vorgabe hinsichtlich naturschutzrechtlicher Kompensation
  • Darstellung der Stellungnahme der Kreisausschuss des Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Naturschutz - zur Vorgabe von Vermeidungsmaßnahmen
  • Darstellung der Stellungnahme des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Wasser und Bodenschutz – zum Hinweis auf das Trinkwasserschutzgebiet Wohratal
  • Darstellung der Stellungnahme des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Wasser und Bodenschutz – zum Hinweis auf die gepl. naturschutzrechtl. Ausgleichsfläche
  • Darstellung der Stellungnahme des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Wasser und Bodenschutz – zur Einleitung (Versickerung) von Niederschlagswasser in den Boden
  • Darstellung der Stellungnahme des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz – zum Hinweis auf die gepl. naturschutzrechtl. Ausgleichsfläche
  • Darstellung der Stellungnahme der Oberen Landesplanungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen 
  • zur Vereinbarung der Bauleitplanung mit den Aussagen des Regionalplanes Mittelhessen 2010 sowie zur Darstellung eines Baulückenkatasters
  • Darstellung der Stellungnahme der Oberen Landesplanungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen -zum Hinweis auf die gepl. naturschutzrechtl. Ausgleichsfläche
  • Darstellung der Stellungnahme der Oberen Landesplanungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen  -zum Hinweis auf die gepl. naturschutzrechtl. Ausgleichsfläche in Bezug auf die landwirtschaftliche Nutzung sowie die des Plangebietes
  • Darstellung der Stellungnahme der Oberen Landesplanungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen -zum Hinweis auf die gepl. naturschutzrechtl. Ausgleichsfläche in Bezug auf die landwirtschaftliche Nutzung sowie die des Plangebietes
  • Darstellung der Stellungnahme der Oberen Landesplanungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen - zum Hinweis auf das Trinkwasserschutzgebiet Wohratal
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Grundwasser, Wasserversorgung des Regierungspräsidiums Gießen – zum Hinweis auf das Trinkwasserschutzgebiet Wohratal
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Grundwasser, Wasserversorgung des Regierungspräsidiums Gießen – zum Hinweis auf das Trinkwasserschutzgebiet Wohratal
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Grundwasser, Wasserversorgung des Regierungspräsidiums Gießen – zum Hinweis der Lage des Vorhabens im Verhältnis zu Festsetzungen zum Grundwasserschutz
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Grundwasser, Wasserversorgung des Regierungspräsidiums Gießen – zum Hinweis bezüglich der Verminderung der Grundwasserneubildung 
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Grundwasser, Wasserversorgung des Regierungspräsidiums Gießen – zum Hinweis bezüglich der Erforderlichkeit wasserrechtlicher Anzeigen oder Zulassungen
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Grundwasser, Wasserversorgung des Regierungspräsidiums Gießen – zum Hinweis bezüglich einer Umweltprüfung hinsichtlich des Umweltmerkmals Grundwasser
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz des Regierungspräsidiums Gießen zu Gewässern, Gewässerrandstreifen und zu amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten im Plangebiet
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Industrielles Abwasser, wassergefährdende Stoffe, Grundwasserschadensfälle, Altlasten, Bodenschutz des Regierungspräsidiums Gießen zu Altflächen (Altablagerungen und Altstandorte) sowie zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz – zum Hinweis auf festgestellte Altfläche innerhalb des Plangebietes
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Industrielles Abwasser, wassergefährdende Stoffe, Grundwasserschadensfälle, Altlasten, Bodenschutz des Regierungspräsidiums Gießen zu Altflächen (Altablagerungen und Altstandorte) sowie zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz – zum Hinweis auf die gepl. naturschutzrechtl. Ausgleichsfläche
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Kommunale Abfallwirtschaft, Abfallentsorgungsanlagen des Regierungspräsidiums Gießen zu Abfallentsorgungsanlagen und Deponien – es bestehen keine Bedenken.
  • Darstellung der Stellungnahme der Abteilung Kommunale Abfallwirtschaft, Abfallentsorgungsanlagen des Regierungspräsidiums Gießen zu Abfallentsorgungsanlagen und Deponien – zum Hinweis auf Fremdbodeneintrag innerhalb des Plangebietes
  • Darstellung der Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießen – zur Sicherstellung der gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für das geplante Wohngebiet – es bestehen kein Bedenken
  • Darstellung der Stellungnahme der Bergaufsicht des Regierungspräsidiums Gießen - zu Bergbaugebieten bzw. Bergwerksfeldern – der Planungsraum liegt im Bergfreien
  • Darstellung der Stellungnahmen der Abteilung Landwirtschaft des Regierungspräsidiums Gießen – zum Hinweis auf die hohe Standortgunst des Bodens bez. einer agrarwirtschaftlichen Nutzung
  • Darstellung der Stellungnahmen der Abteilung Landwirtschaft des Regierungspräsidiums Gießen – zum Hinweis auf die gepl. naturschutzrechtl. Ausgleichsfläche
  • Darstellung der Stellungnahme der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießen - zu Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten (es bestehen keine Bedenken)
  • Darstellung der Stellungnahme der Oberen Forstbehörde des Regierungspräsidiums Gießen zu forstlichen Belangen (keine forstlichen Belange betroffen)

3. Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

gem. § 3 (2) BauGB

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Plankarte, Begründung mit Umweltbericht, Arten umweltbezogener Informationen) wird mit Begründung im Zeitraum von

Freitag, dem 18.10.2024 bis einschließlich Montag, den 02.12.2024

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Daneben besteht die Möglicheit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros:

Montag
08:00 bis 12:00 Uhrund14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
und14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag
und14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
und

einzusehen.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06421 - 9850-18 oder -30, das Rathaus aufzusuchen, um Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.

Anregungen können im o.g. Zeitraum ausschließlich in schriftlicher Form an die 

Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Abteilung IV – Bau, Liegenschaften, Umwelt

Kasseler Straße 88

35091 Cölbe

und Cc an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro: info@planungsgruppe-mueller.de, vorgebracht werden.

Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes geht aus der nachstehenden Übersichtskarte hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

(Räumlicher Geltungsbereich über Darstellung des Liegenschaftskatasters)

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro Holger Müller aus 35112 Fronhausen mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

4. Umweltbericht - Abwägung

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und in einem Umweltbericht beschrieben. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Der Umweltbericht bildet gemäß § 2a Satz 3 BauGB einen gesonderten Teil der Begründung des Bebauungsplanes.

5. Flächennutzungsplan der Gemeinde Cölbe

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Cölbe stellt für den Geltungsbereich der Aufstellung des vorhabenbez. Bebauungsplanes „Im nassen Rodt II“ Wohnbaufläche (W) dar. Daher wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und es bedarf keiner parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Cölbe, den 26.09 2024

gez.
Dr. Jens Ried
Bürgermeister