Ortsgericht

Erforderliche Neuwahl eines Ortsgerichtsschöffen (m/w/d)


Es ist daher unverzüglich eine Neuwahl für das zu besetzende Amt als Ortsgerichtsschöffin bzw. Ortsgerichtsschöffe erforderlich.

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Ausübung dieses Ehrenamtes interessieren, werden gebeten, sich bis zum 15.05.2024 bei der Gemeinde Cölbe zu melden.

Weitere Informationen finden Sie hier.