| Dienstag, 23.12.2025 | 8:00 bis 12:00 Uhr |
| Montag, 05.01.2026 | 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr |
Am Montag, 29.12.2025 ist in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr für dringende Fälle ein
Notdienst eingerichtet, den Sie telefonisch wie folgt erreichen können:
Gemeindebüro (nur Abholung von Ausweis- und Reisedokumenten): 06421 / 9850-79
Standesamt (Sterbefälle): 0170 / 33 36 069
ÖFFNUNGSZEITEN DES WAHLAMTES
Das WAHLAMT ist an folgenden Tagen geöffnet: | |
Montag, 29.12.2025 | 10:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag, 30.12.2025 | 10:00 - 12:00 Uhr |
Freitag, 02.01.2026 | 10:00 - 12:00 Uhr |
! Ferienzeit = Reisezeit !
Bitte beantragen Sie Ihre Ausweis- und Passdokumente rechtzeitig vor den Weihnachtsferien (22.12.2025 - 10.01.2026)
Derzeit kommt es bei der Ausstellung von Ausweisen und Pässen zu Verzögerungen. Bitte planen Sie daher mindestens 6 Wochen von der Beantragung bis zur Ausgabe ein.
Je nach Reiseplanung werden Reiseunterlagen schon Wochen vor Antritt der Reise oder erst kurz vorher zusammengestellt. Spätestens am Check-In im Flughafen oder an der Grenze ist es definitiv zu spät, um zu bemerken, dass der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar ist.
Bitte prüfen Sie außerdem, ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen. Informationen hierzu erhalten Sie im Gemeindebüro der Gemeinde Cölbe (06421/9850-0) oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.
Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden!
Benötigte Unterlagen:
- digitales biometrisches Passfoto; nicht älter als 1 Jahr
- Bisheriger Ausweis, sofern vorhanden
Bei Erstbeantragung in der Gemeinde Cölbe müssen weitere Unterlagen, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, vorgelegt werden.
Für ganz eilige Fälle gibt es auch den vorläufigen Personalausweis oder den Express-Reisepass (Lieferzeit 72 Stunden), für die Sie dieselben Unterlagen wie oben genannt benötigen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob Sie den vorläufigen Personalausweis für Ihre Zwecke verwenden können.
Ausweisdokumente für Kinder:
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft!
Für Kinder kann in jedem Alter ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Für die Antragstellung ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, die Sie auf der Cölber Homepage herunterladen oder im Gemeindebüro abholen können.
Ab dem
- 6. Lebensjahr muss das Kind seine Fingerabdrücke hinterlegen
und ab dem
- 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben.
Bei einem abgelaufenen Ausweisdokument kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Dokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
