Schiedsamt des Schiedsamtsbezirkes Cölbe
Damit setzt sich das Schiedsamt des Schiedsamtsbezirkes Cölbe wie folgt zusammen:
Schiedsfrau | Frau | Barbara | Amlung |
Stellvertretende Schiedsperson | - vakant - |
Erforderliche Neuwahl des Amtes der stellvertretenden Schiedsperson (m/w/d)
Aufgrund dieser Ernennung ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson (m/w/d) neu zu besetzen und eine Neuwahl ist erforderlich.
Gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) wird die stellvertretende Schiedsperson (m/w/d) durch die Gemeindevertretung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Bürgerinnen und Bürger (m/w/d), die gemäß § 3 HSchAG nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sind, diese Ämter zu bekleiden, können sich bei Interesse bis zum 13.09.2024 postalisch beim
Gemeindevorstand der Gemeinde Cölbe
Abteilung II – Hauptamt
z.H. Frau Hauer
Kasseler Straße 88
35091 Cölbe
melden oder per E-Mail an hauer@coelbe.de.
Weitere Informationen zum Ehrenamt als Schiedsperson (m/w/d) finden Sie hier.
Cölbe, 02.08.2024
gez.
Dr. Jens Ried, Bürgermeister