Die Ortsgerichte in Hessen
Sprechstunde ist donnerstags von 18:15 bis 19:00 Uhr im Rathaus Cölbe, Zimmer 7, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe.
Terminvereinbarung erforderlich!
Bitte kontaktieren Sie hierzu die Gemeindeverwaltung.
haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung – hier: Justizverwaltung – eingebunden.
Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.
Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung – von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Aufgaben der Ortsgerichte
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen von Grundstücken und Immobilien
- Kirchenein- und austritte
- Erbausschlagungen
- Patientenverfügungen