Die Ortsgerichte in Hessen
Sprechstunde ist donnerstags von 18:15 bis 19:00 Uhr im Rathaus Cölbe, Zimmer 7, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe. Terminvereinbarung erforderlich!
haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung – hier: Justizverwaltung – eingebunden.
Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.
Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung – von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Aufgaben der Ortsgerichte
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen von Grundstücken und Immobilien
- Kirchenein- und austritte
- Erbausschlagungen
- Patientenverfügungen