Ortsgericht

Die Ortsgerichte in Hessen

Sprechstunde ist donnerstags von 18:15 bis 19:00 Uhr im Rathaus Cölbe, Zimmer 7, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe. Terminvereinbarung erforderlich!

haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung – hier: Justizverwaltung – eingebunden.

Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht.

Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung – von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.

Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.

 

Aufgaben der Ortsgerichte

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen von Grundstücken und Immobilien
  • Kirchenein- und austritte
  • Erbausschlagungen
  • Patientenverfügungen

Ortsgerichtbesetzung Cölbe

  1. Ortsgerichtsvorsteher
    Herr Klaus Dieter Loechelt
  2. Ortsgerichtsschöffin und stv. Ortsgerichtsvorsteherin
    Frau Birgit Schmidt
  3. Ortsgerichtsschöffe und stellv. Ortsgerichtsvorsteher
    Herr Peter Seim
  4. Ortsgerichtsschöffe (verkürzte Amtszeit auf 5 Jahre)
    Herr Helmut Oswald Wanjek
  5. Ortsgerichtsschöffe
    Herr Frank Haffer