Solaracker Reddehausen
Bauleitplanung der Gemeinde Cölbe, Ortsteil Reddehausen
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4.4 "Solaracker Reddehausen"
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 31.08.2020 gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4.4 „Solaracker Reddehausen“ im Ortsteil Reddehausen beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von rd. 8,6 ha und umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Reddehausen | Flur 1 | Flurstücke: 11, 12, 13, 14, 59 |
Gemarkung Reddehausen | Flur 2 | Flurstücke: 5/1, 6/1, 98 (tw.), 143/7 |
Gemarkung Schönstadt | Flur 3 | Flurstücke: 15 (tw.), 32 (tw.) |
Die räumliche Lage des Plangebietes sowie die Abgrenzung des Geltungsbereichs gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung des planungsrechtlichen Rahmens für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf einer Fläche von rd. 8,6 ha und deren Betrieb für die Dauer von 30 Jahren. Anschließend ist die Fläche wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung entsprechend dem aktuellen Bestand zuzuführen.
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung sowie ein Konzeptentwurf zur Umweltprüfung im Zeitraum vom
Montag, dem 08.11.2021 bis einschließlich Freitag, dem 17.12.2021
in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Cölbe, unter der dem nachfolgend genannten Link:
https://www.coelbe.de/bauen-wohnen-arbeiten/bauen/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Daneben besteht die Möglicheit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, währen der Öffnungszeiten des Gemeindebüros:
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
einzusehen.
Außerhalb der vorgenannten Zeiten besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06421 – 9850-18 oder -30, das Rathaus aufzusuchen, um Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.
Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Abteilung IV – Bau, Liegenschaften, Umwelt -, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe oder als E-Mail an die Adresse: gemeinde@coelbe.de und Cc an: info@grosshausmann.de vorgebracht werden.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).


Gemeinde Cölbe, 21.10.2021
gez.
Dr. Jens Ried
Bürgermeister