Jägerweg

Bauleitplanung der Gemeinde Cölbe

Ortsteil Cölbe

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.16 "Jägerweg"

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans:

  • Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung,
  • Umweltbericht,
  • Lageplan zur Biotop- und Realnutzung,
  • Grünordnungsplan (Kartenteil)

sowie die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 04.03.2024 bis einschließlich Freitag, dem 12.04.2024

auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, währen der Öffnungszeiten des Gemeindebüros:

Montag
von
08:00 Uhr
bis
12:00 Uhr
und
14:00 Uhr
bis
16:00 Uhr
Mittwoch
von08:00 Uhrbis12:00 Uhrund14:00 Uhrbis15:00 Uhr
Donnerstag
von08:00 Uhrbis12:00 Uhrund14:00 Uhrbis18:00 Uhr
Freitag
von08:00 Uhrbis12:00 Uhr



zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichtungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:

gemeinde@coelbe.de

und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahen beauftragte Planungsbüro:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):

In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie in der Begründung zum Bebauungsplan wurden insbesondere Angaben gemacht zum Arten- und Biotopschutz, zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:

  • Artenschutz, Avifauna
  • Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
  • naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
  • Gewässer, Grund-/Trinkwasserschutz
  • Starkregen-/Katastrophenschutz
  • Bodenschutz
  • Klimafunktionen
  • Landwirtschaft
  • Immissionsschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).

Räumliche Lage des Plangebietes

(Kartengrundlage: OpenStreetMap – unmaßstäblich)

räumliche Lage Jägerweg

Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans

(Planteil – unmaßstäblich)

räumlicher Geltungsbereich Nr. 1.16 Jägerweg

Gemeinde Cölbe, 23.02.2024

gez.
Dr. Jens Ried
Bürgermeister