Sie befinden sich hier: Rathaus & Politik / Sicherheit und Ordnung / Gewerbezentralregister

Gewerbezentralregister

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

 

Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen


Sie sind Privatperson und benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister z.B. für eine Gewerbeanmeldung?

Voraussetzungen sind:
Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und in Cölbe gemeldet sein.

Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden.
Antragsteller/innen bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.


Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:
1. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke
Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.

2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde
Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an die von Ihnen angegebene Behörde gesandt.
Hierzu benötigen wir die Angabe des Verwendungszwecks und die Anschrift der Behörde.

 

Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 € und ist bei Beantragung bar zu entrichten.

Antrag Auskunft Gewerbezentralregister

 

 

Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen


Sie sind gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG, rechtsfähiger Verein etc.) und benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person?


Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:
1. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke
Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.

2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde
Anträge dieser Belegart werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an die von Ihnen angegebene Behörde gesandt.
Hierzu benötigen wir die Angabe des Verwendungszwecks und die Anschrift der Behörde.

 

Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 € und ist bei Beantragung bar zu entrichten.

Antrag Auskunft Gewerbezentralregister

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundeszentralregisters.

 

Ansprechpartnerin

Frau Otto
Tel.: 06421/9850-19
Fax: 06421/9850-28
E-Mail: otto@coelbe.de