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Informationen zur Antragstellung von Ausweisdokumenten
Personalausweis
Jede/r Deutsche, die/der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Der Personalausweis kann inzwischen auch Jugendlichen ab 12 Jahren ausgestellt werden. Der Personalausweis wird nur auf Anfrage bei der Gemeinde ausgestellt, in der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Der Antrag ist wegen der erforderlichen Unterschrift persönlich zu stellen. Bitte bringen Sie zur Antragstellung ein aktuelles Passfoto mit. Bei den Fotos gelten die neuen, strengeren Anforderungen wie beim Passfoto für Reisepässe noch nicht, d. h. Bilder im Halbprofil sind zulässig. "Beim Personalausweis darf man also noch lächeln." Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Ausweisinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Personalausweis sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Die Bearbeitungszeit in der Bundesdruckerei beträgt in der Regel zwischen 2 und 3 Wochen. Beantragen Sie deshalb Ihren Ausweis bitte rechtzeitig.
Vorläufiger Personalausweis
Wird ein Ausweis kurzfristig -sofort- benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer befristeten Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden. Er wird direkt von der Gemeindeverwaltung ausgestellt und kann sofort entgegengenommen werden. Für den vorläufigen Personalausweis benötigen wir ein aktuelles Lichtbild und die Unterschrift des Antragstellers.
Erforderliche Unterlagen
- Bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Kinderreisepass) - sofern vorhanden
- Ein aktuelles Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm
- Bei Erstbeantragung in der Gemeinde Cölbe Geburts- oder Heiratsurkunde
Gebühren
- Erstaustellung des Personalausweises für Personen unter 21 Jahren gebührenfrei
- Personalausweis: 8,00 €
- Vorläufiger Personalausweis: 15,00 €


