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Neuer Personalausweis seit dem 01.11.2010
Zum 1. November 2010 wurden neue Bundespersonalausweise eingeführt. Der neue Ausweis, der das Format einer Scheckkarte hat, enthält einen elektronischen Chip zur Speicherung der persönlichen und biometrischen Daten. Das neue Dokument wurde geschaffen, um eine möglichst vielseitige Verwendung zu ermöglichen.

Was ist neu?
Neben dem Aufdruck der persönlichen Daten sowie dem Abdruck des Lichtbildes (welches biometrischen Anforderungen entsprechen muss) werden diese Daten zusätzlich digital auf dem Chip gespeichert.
Durch den neuen Personalausweis ist es möglich, die Identität der Inhaberin bzw. des Inhabers in der „Online-Welt“ elektronisch eindeutig zu belegen.
Auf Wunsch erhält der neue Ausweis eine Funktion als elektronischer Identitätsausweis (sog. „eID“). Diese Funktion dient dazu, sich bei elektronischen Diensteanbietern oder besonderen Serviceautomaten mit diesem Ausweis zu identifizieren.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber bei Beantragung mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sein muss.
Auf Wunsch des Antragstellers können auch zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken auf dem Chip macht es Unberechtigten viel schwerer, den Personalausweis - beispielsweise wenn Sie ihn verloren haben - zu missbrauchen.
Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion, die „Qualifizierte Elektronische Signatur“ (sog. „QES“). Hierbei wird auch die Unterschrift der Ausweisinhaberin bzw. des Ausweisinhabers digitalisiert und gespeichert.
Diese Funktion ermöglicht die elektronische Unterzeichnung von Verträgen, Anträgen, Urkunden u. ä., die sonst nur per Schriftform möglich wäre.
Gebühren und Gültigkeit
Die Gebühren für die Ausstellung des neuen Personalausweises betragen
für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €
für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 28,80 €
Vorläufiger Bundespersonalausweis 10,00 €
Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises:
bei Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre
Termine, Ausweispflicht
Ausweise „nach altem Muster“ bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig!
Da die Antragstellung für den neuen Personalausweis längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt, muss bedauerlicherweise mit Wartezeiten gerechnet werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.
Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung:
Frau Weag
Telefon: 06421 9850-0
E-Mail: weag@coelbe.de



