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Umwelt- und Naturschutz
Gehölzrückschnitte
Durch das zum 1. März 2010 in Kraft getretene neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 39 Abs 5 Zif. 2) werden die bisher geltenden Fristen für Gehölzrückschnitte u. dgl., bisher geregelt im Hessischen Naturschutzgesetz (§ 36 Abs. 2 Zif 4 sowie § 31 Abs. 1), verkürzt.
Künftig ist es ab dem 1. März bis zum 30. September verboten, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze" in der genannten Zeit „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen". Zulässig bleiben hingegen schonende Form- und Pflegerückschritte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Weiterhin sind Maßnahmen zur Verkehrssicherung zulässig, soweit diese nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können.
Kiesgrube Bürgeln
Im Nordwesten der Ortslage Bürgeln befindet sich eine ehemalige, derzeit geflutete Kiesgrube.
Diese ist Eigentum der Cemex Kies- und Splitt GmbH und ist deshalb kein öffentlicher Badesee.
Über die geplante Rekultivierung durch die Cemex Kies- und Splitt GmbH können Sie sich nachfolgend informieren:
Download "Rekultivierungsplan Kiesgrube Bürgeln" als pdf, Dateigröße 40 MB !



