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Freiwillige Feuerwehr Cölbe
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Hessisches Umweltministerium hebt Waldbrandalarmstufe 1 mit sofortiger Wirkung auf
Niederschläge mindern Waldbrandgefahr
Die Lage in Hessens Wäldern hat sich entspannt. Das Hessische Umweltministerium hat am Freitag die am 2. Juli in Kraft gesetzte Waldbrandalarmstufe 1 aufgehoben, wie die stellvertretende Sprecherin des Ministeriums, Barbara-Maria Birke, am Freitag mitteilte. "Die zwischenzeitlichen Niederschläge haben in Hessen landesweit zu einem spürbaren Rückgang der akuten Waldbrandgefahr geführt. Auch für die nächsten Tage ist nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes nicht mit einer erneuten flächendeckenden Zunahme der Waldbrandgefährdung auf kritische Werte zu rechnen", sagte Birke. Die Temperaturen seien zwar anhaltend hoch, der in den vergangenen Tagen gefallene Regen und die zu erwartenden Schauer sorgen aber für Entspannung, erklärte sie.
Die Bevölkerung werde weiter um vorsichtiges Verhalten gebeten. Das erneute Ausrufen der Waldbrandalarmstufe 1 sei mittelfristig nicht auszuschließen, da die Niederschläge im Juli bislang deutlich unterdurchschnittlich und die Temperaturen gleichzeitig sehr hoch waren.
"Hessen ist trotz der hohen Waldbrandgefahr in den letzten Wochen von größeren Bränden verschont geblieben", sagte Birke. Bisher habe es nur rund 20 Waldbrände seit Jahresbeginn gegeben. "Größere Schäden konnten durch die rasche und gute Zusammenarbeit vieler Kräfte bei der Waldbrandabwehr und Waldbrandbekämpfung verhindert werden", betonte sie. Feuerwehr und Forstleute hätten hier einen entscheidenden Beitrag geleistet. Besonderen Dank gelte den örtlichen Feuerwehren und freiwilligen Helfern.
Bitte beachten Sie die folgenden Sicherheitshinweise um Waldbrände zu vermeiden:
- Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern und die behördlich erlassenen Verbote zum Betreten von Wäldern
- Es ist ebenso verboten in den Wäldern zu rauchen
- Lassen Sie allerhöchste Vorsicht beim Grillen und bei Lagerfeuern auch außerhalb von Wäldern und Feldern walten
- Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze; Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heißte Katalysatoren entzünden
- Werfen Sie in Wald und Flur keine Flaschen achtlos weg, es könnte zum "Brennglaseffekt" kommen
- Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, Mooren und Heideflächen frei; beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote
- Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112; hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen und rufen Sie in jedem Fall die Feuerwehr zur Nachkontrolle
Verhalten nach einem Brandfall
Vortrag von Gemeindebrandinspektor Volker Vincon über die Neue Influenza A (H1N1)


