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Allgemeines

"Auf der langen Mauer" in Bürgeln


 

 

 

Entsorgung von Erdaushub

Bisher wurde den Einwohnern der Gemeinde Cölbe von der Cemex Kies- und Splitt GmbH für die Nutzung der Erdaushubdeponie in Bernsdorf eine Ermäßigung der Deponiegebühren gewährt. Die Kapazitäten der Deponie sind allerdings erschöpft, so dass seit Jahreswechsel kein Erdaushub mehr angenommen wird. Bei der geplanten Verfüllung der Kiesgrube in Bürgeln wird voraussichtlich kein öffentlicher Deponiebetrieb eingerichtet. Auf dem Gebiet der Gemeinde Cölbe wurde allerdings durch die Barth Tiefbau GmbH (Tel. 06462 / 9185-0) eine Deponie und eine Recyclinganlage im Bereich „Weißer Stein“ eröffnet. Weiterhin betreibt die Cemex Kies- und Splitt GmbH (Tel. 06421 / 78622) ein Kieswerk und eine Deponie in Niederweimar. Über die Kosten sowie den Leistungsumfang können sich Interessenten unter den angegebenen Telefonnummern direkt informieren.


Erteilung einer Verkehrsanordnung bei Eingriffen in den öffentlichen Verkehrsraum

Bei der Durchführung von Bauarbeiten, Aufstellen von Containern, Aufstellen eines Kranes usw. im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören - neben dem Straßenraum - auch Rad- und Gehwege) wird auf den Straßenverkehr eingewirkt.
In aller Regel werden hierdurch veränderte Verkehrsregelungen, mindestens jedoch Gefahrenzeichen und Absperrungen erforderlich. Diese dürfen nicht von Dritten (zum Beispiel vom ausführenden Unternehmen) eigenmächtig angebracht werden, sondern sie sind in jedem Fall zuvor von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Zu diesem Zweck muss für die Maßnahme vom Veranlasser rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vorher, ein Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (innerorts zumeist die der Gemeinde Cölbe, außerorts zumeist die des Kreises) eingereicht werden. Dazu muss die Maßnahme eindeutig bezeichnet werden, es ist auch ein brauchbarer Vorschlag für die Beschilderung (Regelplan, Verkehrszeichenplan) beizufügen. 
Die Kosten belaufen sich auf 25,56 bis 51,13 Euro.
Im Einzelfall fallen höhere Gebühren an, wenn Unterlagen unklar oder unvollständig sind, der Antrag kurzfristig gestellt wird, oder der Beschilderungsvorschlag untauglich ist und dadurch ein Ortstermin durch die Behörde erforderlich wird.

 

Benötigte Unterlagen:
Es ist ein (formloser) Antrag zu stellen. Dieser muss eine genaue Ortsbezeichnung und eine zeitliche Eingrenzung der Maßnahme enthalten, es ist eine verantwortliche Person zu benennen (im Allgemeinen der Veranlasser, bei Bauunternehmen der Bauleiter oder Polier vor Ort). Es ist eine Telefonnummer anzugeben, unter der die verantwortliche Person rund um die Uhr erreichbar sein muss.
Beizufügen sind:
•ggf. Vorschlag des/der anzuwendenden Regelplans /- pläne
•angepasste Verkehrszeichenpläne
•ein Lageplan
•Stellungnahmen von Linienverkehrsträgern und Bahnunternehmen (falls betroffen)
•Zertifikat über die Teilnahme der verantwortlichen Person an einem ZTV-SA Lehrgang

 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Moucka unter Tel. 06421/9850-17 zur Verfügung.


Merkblatt für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben


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