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Aktuelles
Erteilung einer Verkehrsanordnung zur Abwicklung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
Bei der Durchführung von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören - neben dem Straßenraum - auch Rad- und Gehwege) wird auf den Straßenverkehr eingewirkt.
In aller Regel werden hierdurch veränderte Verkehrsregelungen, mindestens jedoch Gefahrenzeichen und Absperrungen erforderlich. Diese dürfen nicht von Dritten (zum Beispiel vom ausführenden Bauunternehmen) eigenmächtig angebracht werden, sondern sie sind in jedem Fall zuvor von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Zu diesem Zweck muss die Maßnahme vom ausführenden Unternehmen eindeutig bezeichnet werden, es ist auch ein brauchbarer Vorschlag für die Beschilderung (Regelplan, Verkehrszeichenplan) beizufügen.
Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel 2 Wochen zuvor, bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45,46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde (innerorts zumeist die der Gemeinde Cölbe, außerorts zumeist die des Kreises).
Die Kosten belaufen sich auf 25,56 bis 51,13 Euro.
Im Einzelfall fallen höhere Gebühren an, wenn Unterlagen unklar oder unvollständig sind, der Antrag kurzfristig gestellt wird, oder der Beschilderungsvorschlag untauglich ist und dadurch ein Ortstermin durch die Behörde erforderlich wird.
Benötigte Unterlagen:
Es ist ein (formloser) Antrag zu stellen. Dieser muss eine genaue Ortsbezeichnung und eine zeitliche Eingrenzung der Maßnahme enthalten, es ist eine verantwortliche Person zu benennen (im Allgemeinen der Bauleiter).
Beizufügen sind:
•ggf. Vorschlag des/der anzuwendenden Regelplans /- pläne
•angepasste Verkehrszeichenpläne
•ein Lageplan
•Stellungnahmen von Linienverkehrsträgern und Bahnunternehmen (falls betroffen)
•Zertifikat über die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters an einem ZTV-SA Lehrgang
Merkblatt für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben
Präsentation Alten- und Pflegeeinrichtung in Cölbe (11 MB):
Link zur Homepage der Bauaufsicht des Landkreises Marburg-Biedenkopf:
Link zur Homepage des Landes Hessen:


