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Straßenunterhaltung

Schäden an Wegen und Fahrbahnen im Gemeindegebiet

Bei den regelmäßigen Streckenkontrollen wird der Zustand der Wege und Fahrbahnen protokolliert. Kleinere Schäden werden umgehend beseitigt. Die größeren Schäden werden in einer Prioritätenliste erfasst und nach Dringlichkeit beseitigt. Kriterien für die Reihenfolge bei der Bearbeitung sind Sicherheit bzw. Unfallrisiko, Verkehrswichtigkeit und -dichte. Der Bürger wird für die Beseitigung der Frostschäden nicht zusätzlich zur Kasse gebeten.

Bei einer Vielzahl von innerörtlichen Gemeindestraßen ist bisher kein fachgerechter Endausbau erfolgt bzw. ist eine grundhafte Erneuerung erforderlich, für die nach den gesetzlichen Bestimmungen auch Anliegerbeiträge zu erheben sind. Diese Bereiche werden in den kommenden Jahren Zug um Zug ausgebaut bzw. erneuert werden müssen, um die ständig wachsenden Belastungen des gemeindlichen Haushaltes in Grenzen zu halten.

Alle außerörtlichen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die L3098 Kasseler Straße Ortsdurchfahrt Cölbe und die B3 Marburger Straße Ortsdurchfahrt Schönstadt, liegen nicht in der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Cölbe, sondern werden vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen betreut. Hier können wir nur vermittelnd tätig werden und haben keinen direkten Einfluss auf die Schadensbehebung.