Inhalt:
Bauleitplanung der Gemeinde Cölbe
Flächennutzungsplan
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
download des Flächennutzungsplan als pdf (ca. 1.7 MB)
Bekanntmachungen
Bauleitplanung der Gemeinde Cölbe, Gemarkung Bernsdorf
34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube Bernsdorf“, Ortsteil Bernsdorf
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Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube Bernsdorf“, Ortsteil Bernsdorf
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Anlagen
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Artenschutz (1 MB)
Das Blendgutachten kann im Bauamt der Gemeinde Cölbe während der allgemeinen Öffnungszeiten und nach Absprache eingesehen werden.
Bekanntmachung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 19.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube Bernsdorf“ beschlossen. Gleich-zeitig wurde die parallele 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungs-planes Nr. 2.1 beschlossen.
Im Zeitraum vom 23.01.2012 bis 06.02.2012 wurde das Verfahren zur vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB (Versand: 17.01.2012 bis 31.01.2012 sowie ein zusätzlicher Scoping-Termin am 19.01.2012 - i. V. m. einer Sit-zung des Rekultivierungsausschusses - durchgeführt.
Mit Datum vom 05.03.2012 hat die Gemeindevertretung den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die förmlichen Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Das anschließende Verfahren fand in der Zeit vom 14.03.2012 bis 16.04.2012 statt.
Aus diesem Verfahrensschritt hat sich ergeben, dass die Belange des Natur- und Artenschutzes er-weitert zu prüfen sind.
In dem nun durchzuführenden Verfahrensschritt erfolgt die Integration der erweiterten natur- und ar-tenschutzfachlichen Prüfung in die Bauleitplanung. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube Bernsdorf“ so-wie der Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2.1 wird erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Der Verfahrensschritt erfolgt nach den gemeinsamen Vorschriften zur Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB.
Mit Datum vom 03.05.2012 hat die Gemeindevertretung den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbe-schluss für die förmlichen Verfahren nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB gefasst.
Zur erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, findet in der Zeit von
Montag, 14.05.2012 bis einschließlich Freitag, 01.06.2012
eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen des Entwurfes der 34. Änderung des Flächennut-zungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube Bernsdorf“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube Bernsdorf“ nebst Begründung und Umweltberichten gem. § 2 a BauGB, Fachgutachten sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Bauen, Wasser- und Naturschutz; Regierungspräsidium Gießen, Abt. IV Umwelt; Regie-rungspräsidium Gießen, ONB, Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON)) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, Zimmer 4, während der folgenden Dienststunden statt:
Montag, Mittwoch, Freitag: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Nach § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden angemessen auf den o.g. Zeitraum vom 14.05.2012 bis 01.06.2012 verkürzt.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 (Normenkontrollantrag) bei der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Ein-wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gemeindevorstand ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beauftragt hat.
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes will die Ge-meinde Cölbe die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (nebst den erforderlichen Nebenanlagen und technischen Einrichtungen) schaffen. Hierzu ist ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photo-voltaik“ zu entwickeln bzw. auszuweisen.
Lage des Planbereiches:
Das Planungsgebiet befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand des Ortsteiles Bernsdorf und um-fasst das Flurstück 28 („Windbette“) der Flur 2.Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Kiesabbaufläche mit einer Größe von rd. 7,6 ha, welche im Süden durch eine Bahntrasse und im Osten durch die Bundesstraße B 3 flankiert wird.
35091 Cölbe, den 04.05.2012 Der Gemeindevorstand gez. Volker Carle, Bürgermeister


