Inhalt:
Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Cölbe
A) 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3.12 „Auf der langen Mauer“, Ortsteil Bürgeln B) Bebauungsplan Nr. 3.12 „Auf der langen Mauer“, Ortsteil Bürgeln
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölbe hat in ihrer Sitzung am 02.02.2010 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Auf der langen Mauer“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.12 „Auf der langen Mauer“ beschlossen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte am 05.03.2010 im Mitteilungsblatt Nr. 05/2010. Im Zeitraum vom 14.03.2011 – 15.04.2011 wurde das Verfahren zur vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Mit Datum vom 13.09.2011 hat die Gemeindevertretung den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die förmlichen Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, findet in der Zeit vom
Montag, 31.10.2011 bis einschließlich Freitag, 02.12.2011
eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen des Entwurfes der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3.12 „Auf der langen Mauer“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 3.12 „Auf der langen Mauer“ nebst Begründung und Umweltbericht gem. § 2 a BauGB, Fachgutachten sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie; Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Bauen, Wasser- und Naturschutz; Regierungspräsidium Gießen, Abt. IV Umwelt; Regierungspräsidium Gießen, ONB) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Cölbe, Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe, Zimmer 4, während der folgenden Dienststunden statt:
Montag, Mittwoch, Freitag: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch werden die Planungen erläutert.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 (Normenkontrollantrag) bei der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 (Normenkontrollantrag) bei der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gemeindevorstand ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt hat.
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung der Bauleitplanung will die Gemeinde Cölbe die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern schaffen, die sich an einer ökologisch verträglichen Bauweise orientieren sollen.
Lage des Bebauungsplanes:
Aus der nachfolgenden Abbildung geht die räumliche Lage des Planbereiches „Auf der langen Mauer“ hervor. Das Gebiet befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Bürgeln und wird bereits im Süden und Westen von Wohnnutzung flankiert.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,1 ha und umfasst folgende Flurstücke der
Flur 7:
a) Flurstücke Verkehrsflächen:
- 142/2 teilweise,
- 477/3 teilweise,
- 145/7 teilweise,
- 521 teilweise .
- 68 teilweise,
- 69 teilweise,
- 419/2, 420/2, 421/2, 422/2, 423/2.
Übersichtsplan (ohne Maßstab, genordet), mit Kennzeichnung des Planbereiches
35091 Cölbe, 10.10.2011
Der Gemeindevorstand
gez.
Volker Carle
Bürgermeister
Planzeichnung "Auf der langen Mauer" Bebauungsplan - Entwurf vom 7.10.2011 als pdf
Planzeichnung "Auf der langen Mauer" Flächennutzungsplanänderung - Entwurf vom 7.10.2011 als pdf



