Sie befinden sich hier: Leben in Cölbe / Abwasserentsorgung

Allgemeines

Untersuchung privater Hausanschlusskanäle - Neufassung der Eigenkontrollverordnung (EKVO)

In letzter Zeit melden sich bei uns besorgte Bürger und teilen mit, dass diverse Firmen, teilweise im Namen der Gemeinde, den Grundstückseigentümern anbieten, eine TV-Untersuchung ihrer Abwasser-Grundleitungen durchführen zu lassen, da dies nun Vorschrift wäre.
Von unserer Seite ist keine Veranlassung getroffen worden, eine Untersuchung der Hausanschlussleitungen (sog. „private Zuleitungskanäle“) an den öffentlichen Kanal durchführen zu lassen.
Wir empfehlen deshalb allen Hauseigentümern, im Moment, außer bei Störungen im Hausanschlussbereich, keine vorzeitige Untersuchung ihrer Abwasserkanäle durchführen zu lassen.

Mit in Kraft treten der neuen Eigenkotrollverordnung im Jahr 2010 werden folgende Regelungen für „private Zuleitungskanäle“ getroffen:
1. Die Frist, in der Zuleitungskanäle erstmals überprüft werden müssen, wird von derzeit 2015 auf das Jahr 2025 erweitert.
2. Das Intervall für die Wiederholungsprüfung wird von 20 auf 30 Jahre verlängert.
3. Zuleitungskanäle, die nach dem 01.01.1996 neu gebaut oder dauerhaft saniert wurden, gelten als erstmals überprüft und müssen daher erst in 30 Jahren (bis 2040) erneut überprüft werden.
4. Für die Zuleitungskanäle wird kein Eigenkontrollbericht vom Eigentümer verlangt.

 


Misch- und Trennsystem im Kanal der Gemeinde Cölbe

 

Ein Mischsystem ist ein Ableitungssystem in der Entwässerungstechnik, bei dem alle Abwässer (Schmutz-, Fremd- und Regenwasser) in einer gemeinsamen Leitung gemischt abgeführt werden. Die Alternative zu diesem System ist das Trennsystem, bei dem das Regen- und Schmutzwasser in getrennten Kanälen abgeführt wird.

Vorteil des Mischsystems ist, dass im entwässerten Gebiet nur ein Kanalsystem installiert und betrieben werden muss. Dies gilt insbesondere auch für die Hausanschlüsse, die weniger aufwendig zu erstellen sind und bei denen außerdem die Gefahr eines Fehlanschlusses (Einleitung von Schmutzwasser in Regenwasserkanäle) vermieden wird.
Von Nachteil ist, dass die Kapazität der Kläranlagen sehr viel größer ausgelegt werden müssen, um auch Fremd- und Regenwasser zumindest in begrenztem Maß verarbeiten zu können. Teilweise umgangen wird dieses Problem durch die Einrichtung von Bauwerken zur Mischwasserentlastung (z.B. Regenüberlaufbecken), die im gesamten Kanalnetz verteilt werden. Idealerweise sollten diese Becken nur wenig verdreckte Wasser direkt in den Vorfluter (Bachlauf, Graben o.ä.) leiten. Dies ist allerdings häufig nicht der Fall, was dazu führt, dass im Mischsystem relativ viele verschmutzte Abwässer ungeklärt in die Gewässer eingeleitet werden.
Ein weiterer Nachteil ist, dass die Kanäle für den Regenwasserabfluss dimensioniert werden müssen, der mehr als das Hundertfache des Schmutzwasserabflusses betragen kann. Deshalb sind die Abwasserkanäle in Zeiten ohne Niederschläge nicht ausgelastet und es bilden sich Ablagerungen.

Beim Trennsystem hat man getrennte Leitungs- bzw. Kanalsysteme für die Ableitung von Schmutzwasser einerseits und für Regen- und Fremdwasser andererseits.
Das Trennsystem hat den Vorteil, die Kläranlagen von großen Regenwassermengen zu entlasten, womit sie kostengünstig nur für das (in vergleichsweise geringer und konstanter Menge) anfallende Schmutzwasser ausgelegt werden können.
Allerdings hat es den Nachteil, dass sämtliche Leitungen doppelt ausgeführt werden müssen und dass das getrennt abgeführte Regenwasser durchaus verschmutzt sein kann, beispielsweise nach langen Trockenperioden, wenn Straßen, Dächer und Plätze verunreinigt sind. Dieses verschmutzte Regenwasser gelangt beim Trennsystem ungereinigt in den Vorfluter. Auch neigen die Leitungen für das Schmutzwasser zu stärkeren Ablagerungen, da sie nur von geringen Wassermengen durchspült werden.

Ein Trennsystem liegt in der Gemeinde in folgenden Bereichen vor:
• Neubaugebiet „Grüne Bette“ (Am Schubstein von Nr. 15 bis Nr. 37 und von Nr. 26 bis Nr. 44, Kaschubenweg, Zum Weißen Stein, Grüne Bette, Wehrdaer Weg, Unterm Goldberg) OT Cölbe
• Neubaugebiet „Auf der Judenacker“ (Hohlweg von Nr. 4 bis Nr.12 und von Nr. 9 bis Nr.17) OT Reddehausen
• Frankfurter Straße OT Bernsdorf
• Bachwiesenweg Nr. 1 bis Nr. 5 OT Bürgeln

 


Gerüche aus Abwasserleitungen

 

Insbesondere während der Frostperiode ist nicht auszuschließen, dass Gerüche in Abwasserleitungen entstehen und zu Belästigungen führen. Mit dieser Bürgerinformation informieren wir darüber, wie Gerüche aus Abwasserleitungen entstehen und verhindert werden können.

 

Kanalgeruch aus Ablaufstellen:
Um zu vermeiden dass üble Gerüche aus den Abwasserleitungen in Gebäude gelangen, sollten alle vorhandenen Wasserablaufstellen mit Geruchsverschlüssen (Siphons) ausgerüstet sein. Besonders bei wenig genutzten Abläufen ist es sehr wichtig, dass Geruchsverschlüsse regelmäßig mit Wasser aufgefüllt werden. Ist das Wasser verdunstet, ist die Funktionsfähigkeit des Verschlusses nicht mehr gegeben und es besteht ein direkter Luftaustausch mit dem Abwasserkanal. Eine regelmäßige Kontrolle der Siphons und Abflüsse ist deshalb empfehlenswert.

 

Kanalgeruch aus Hausanschlussleitungen:
Abwasserhausanschlüsse sollten immer geschlossen und luftdicht sein. Nur durch ein geschlossenes Leitungssystem kann verhindert werden, dass Gerüche aus dem Abwasserkanal austreten. Reinigungsöffnungen (in oder außerhalb von Kontrollschächten, in oder außerhalb von Häusern) sollten deshalb mit einem luftdichten Deckel verschlossen sein. Um Verstopfungen infolge von Unterdruck zu verhindern, müssen die Kanalleitungen fachgerecht über das Hausdach hinweg entlüftet sein.

 

Kanalgeruch aus Schachtöffnungen und Straßenabläufen (Gullys) im  öffentlichen Straßenbereich:
Die meisten Geruchsstoffe im Kanal sind organischen Ursprungs (Fette, Speisereste usw.). Durch Ablagerungen dieser Stoffe im Kanal sind Gerüche - besonders während der Frostperiode - aus Schächten und Straßeneinläufen unvermeidbar. Insbesondere in regenarmer Zeit werden diese Stoffe durch die fehlende Spülwirkung nicht abgeschwemmt. Aufgrund der teilweise vereisten und mit Schnee überdeckten Straßeneinläufe ist die übliche Entlüftung des Kanalsystems derzeit beeinträchtigt. Deshalb ist mit verstärkter Geruchsbelästigung zu rechnen. Sollte es durch verstärkte Ablagerungen im Kanal zu gravierenden Geruchsbelästigungen kommen, so verständigen Sie uns bitte. In diesem Fall wird der entsprechende Kanalabschnitt überprüft und ggf. von einem Fachunternehmen gereinigt.