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Werbeanlage
| Leistungsbeschreibung |
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte). |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten Bauwesen |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Friedhofswesen, Wohnungswesen, Marktwesen, Abfall Landkreis Marburg-Biedenkopf |



