Inhalt:
Visum (Einreise in Deutschland)
| Leistungsbeschreibung |
Je nachdem, aus welchem Land Sie kommen, kann bei der Einreise in Deutschland ein Visum erforderlich sein. Für welche Staaten dies zutrifft, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
Ist ein längerfristiger Aufenthalt beabsichtigt, müssen außerdem zusätzlich die speziellen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel entsprechend dem vorgesehenen Aufenthaltszweck vorliegen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Für die Ausstellung eines Visums sind die deutschen Vertretungen im Ausland zuständig (Botschaft, Konsulat) |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Mit dem Visumsantrag müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich über die von Ihnen einzureichenden Unterlagen informieren.
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Visumsgebühr beträgt EUR 60. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
• Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Migration und Asyl Einwanderung / Einbürgerung |
| Zuständige Behörden: |



