Inhalt:
Gewerbe überwachungsbedürftig
| Leistungsbeschreibung |
Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Gewerbebehörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen. Die Unterlagen werden in jedem Falle nicht an Sie, sondern direkt an die Gewerbebehörde gesandt. Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
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| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die jeweils zuständige Gewerbebehörde. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Sofern das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister von Amts wegen angefordert werden müssen, ist eine Gebühr von 60,00 € (Auslagen werden nicht gesondert erhoben) zu zahlen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Gewerbewesen, Brandschutz, Fundbüro |



