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Strahlenschutz
| Leistungsbeschreibung |
Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlen anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung. Dies gilt gleichermaßen für Firmen oder Personen, wenn sie in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden wollen, wo mit radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen gearbeitet wird (Personen benötigen einen Strahlenpass). |
| An wen muss ich mich wenden? |
Strahlenschutzrechtliche Genehmigungen, Strahlenpässe und Fachkundebescheinigungen erhalten Sie i.d.R. vom örtlich zuständigen Regierungspräsidium: Nordhessen (Stadt Kassel, Landkreis Werra-Meißner, Landkreis Kassel, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Landkreis Fulda, Landkreis Schwalm-Eder): Mittelhessen (Landkreis Gießen, Landkreis Lahn-Dill, Landkreis Vogelsberg, Landkreis Limburg-Weilburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf): Südhessen-westlicher Bereich (Stadt Wiesbaden, Landkreis Rheingau-Taunus, Landkreis Main-Taunus, Landkreis Hochtaunus): Südhessen-östlicher Bereich (Stadt Frankfurt, Flughafen Frankfurt, Landkreis Wetteraukreis, Stadt Offenbach, Landkreis Main-Kinzig): Südhessen-südlicher Bereich (Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Bergstraße, Landkreis Offenbach, Landkreis Odenwald): Spezielle Anlagen (Kernkraftwerk, Großbeschleuniger) und Aufgaben (Anerkennung von Fachkundekursen und Sachverständigen) betreut für ganz Hessen die oberste Landesbehörde: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - HMUELV Messaufgaben, Dichtheitsprüfungen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle betreut: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie – HLUG |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - HMUELV -: http://www.hmuelv.hessen.de/ |
| Welche Gebühren fallen an? |
Für strahlenschutzrechtliche Genehmigungen werden landeseinheitliche Gebühren erhoben, die von der Art und vom Umfang des geplanten Umgangs abhängen. Zusätzlich können Kosten für die Teilnahme an Fachkundekursen oder die Beschaffung notwendiger Messgeräte anfallen. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Für Röntgenanlagen sind in Hessen ebenfalls die Regierungspräsidien zuständig. Oberste Landesbehörde für diesen Bereich ist: Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit – HMAFG - |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe und Wirtschaft Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |



