Inhalt:
Spielhallenerlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig sind die Gewerbeämter der Städte und Gemeinden. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Antragsbearbeitung wird oft von der Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 16 HVwKostG abhängig gemacht. |
| Rechtsgrundlage | |
| Was sollte ich noch wissen? |
Die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwickling in der jeweils gültigen Fassung. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Gewerbewesen, Brandschutz, Fundbüro |



