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8998836 2012/03/07 16/54/43

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken Spielgeräte mit Geld- oder Warengewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Sie dürfen nur Spielgeräte aufstellen, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Zudem müssen Sie als Gewerbetreibende/r Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.

9227197
An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), die als Betriebssitz gilt.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

9227198
Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in der Höhe von 150 € bis 1300 € erhoben.

9541365
Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

9541366
Rechtsgrundlage 9227200
Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Gemeinde Cölbe - Gewerbewesen, Brandschutz, Fundbüro