Inhalt:
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken Spielgeräte mit Geld- oder Warengewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), die als Betriebssitz gilt. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es werden Gebühren in der Höhe von 150 € bis 1300 € erhoben. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Keine. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Gewerbewesen, Brandschutz, Fundbüro |



