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8998842 2009/10/23 11/31/32

Sondernutzung Aussengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

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An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

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Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag
  • Lageplan
  • Gaststättenerlaubnis
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Welche Gebühren fallen an?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

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Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz

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Formulare
Anliegenkategorien: 8961023 Gewerbe einschließlich Gaststätten
Zuständige Behörden: Gemeinde Cölbe - Gewerbewesen, Brandschutz, Fundbüro