Inhalt:
Nachbarschaftsangelegenheiten
| Leistungsbeschreibung |
Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Der richtige Ansprechpartner ist die jeweils zuständige unter Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung, kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte). Die jeweilige Stadtverwaltung hat i.d.R. auch eine Zweitausfertigung der Baugenehmigung. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Um konkrete Rechtsauskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies kann sein:
Hinweis: Mieter haben i.d.R. kein berechtigtes Interesse |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauverfahren Sonstiges |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Personalwesen, Rechtswesen, Statistik Landkreis Marburg-Biedenkopf |



